BRISSON,B., De verborum significatione. Leipzig 1721
De Verborum quae ad Jus pertinent significatione Libri XIX. Jam ita aucti ut absolutissimum in Corpus Juris Civilis Indicem praestare queant ex analectis Jo. Ottonis TABORIS editi plurimisque novis accessionibus locupletati a Jo. Christiano ITTERO. Leipzig, apud Thomam Fritsch, 1721.
Fol. Tb. mit Pegasus-Vignette, 3 Bll., 1143 S. Schlichter, zeitgenössischer Pergamentband mit handgeschr. Rückentitel. (Ebd. bestoßen, Vorsätze ausgebessert, Tb. u. letztes Bl. mit Privatstempel, Papier etw. gebräunt, erste Bll. stärker).
Eines der bedeutendsten und gelehrtesten Rechtslexika zum römischen Recht, insbesondere zum Corpus Iuris Civilis! – Ursprünglich im 16. Jahrhundert verfasst, ist es ein monumentales, 19 Bücher umfassendes Wörterbuch (Libri XIX), das juristische Fachbegriffe, Formulierungen und Phrasen des römischen Rechts akribisch erklärt. Es dient Wissenschaftlern als umfassender Index für das Corpus Iuris Civilis. Die vorliegende Ausgabe von 1721 ist historisch besonders wertvoll, da sie auf den Vorarbeiten früherer Gelehrter aufbaut und stark erweitert wurde. Die Analekten von Johann Otto Tabor bildeten die Grundlage für die Erweiterung. Johann Christian Itter gab diese spezifische Edition heraus und fügte zahlreiche eigene Ergänzungen und Aktualisierungen hinzu. – Der französische Rechtsgelehrte und Richter Barnabé Brisson (1531-1591) ist aus der berühmten Reformuniversität von Bourges hervorgegangen. Auch heute noch ist dieses Rechtslexikon ein Arbeitsmittel ersten Ranges. Das Rechtslexikon erschien erstmals im Jahre 1559 in Lyon, letztmalig in Halle im Jahre 1743. – Vgl. VD16, B 8332.
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