WEBER,A.D., Beiträge zu der Lehre von gerichtlichen Klagen. 03.A. Lpz. 1811
Beiträge zu der Lehre von gerichtlichen Klagen und Einreden. 3., verbess. u. verm. Ausgabe. 3 Stücke in 1 Band. Leipzig, bei Karl Franz Köhler, 1811.
8vo. X, 1 Bl. (Inhalt), 96, IV, 139 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Rückentitelschild und schönem Gelbschnitt. (Papier etw. stockfl.).
„W. gehört zu den civilistisch höchst begabten Juristen unserer ganzen Rechtsentwicklung, ausgerüstet wie er war mit scharfem Blick für die Bedürfnisse der Praxis, mit ausgedehnten Kenntnissen über den ganzen Quellenkreis des Römischen und des deutschen Rechts, ja selbst schon mit Verständniß für die constructiven Aufgaben der Theorie. Seine Monographien sind die ersten, welche statt einen beliebigen Stoff etwas ausführlicher zu behandeln, sich ihr Thema mit Bewußtsein deshalb aussuchen, weil sie für dasselbe eine neue Gesammtauffassung grundlegend entwickeln und allseitig durchführen wollen“ (Ernst Landsberg, in: ADB, 41, S. 279-281).
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