SAVIGNY,F.C.v., System des heutigen Römischen Rechts. 9 Bde. Berlin 1840-51
System des heutigen Römischen Rechts. 8 Bde. und Register (= 9 Bde). Berlin, bei Veit und Comp., 1840-1851.
8vo. Zeitgenössische dekorative Halblederbände mit geprägten Rückentiteln und schönen Buntpapierbezügen (Registerband neu angeglichen). (Ebde. stellenw. etw. ausgebessert). Repräsentatives Set!
Opus magnum Friedrich Carl von Savignys (1779-1861). – Hauptwerk des großen deutschen Juristen, „in dem er die dogmatische Tradition und besonders die römischen Quellen neu durchdenkt und sie in oft genialer Reduktion und Geltungskritik in ein wirkliches, ‚heutiges System‘ bringt, eben ein nach Prinzipien für 1840 geordnetes juristisches Ganzes, aber nicht ohne eine Fülle ‚politischer Winke‘ (Hugo). Thema waren allgemeinste Lehren des Rechts, des Privatrechts und des Prozeßrechts. Das Ergebnis beeindruckt schon wegen des drastischen Abstands zu heutiger handwerklicher Juristerei“ (J. Rückert in Stolleis, Juristen). – Im Jahre 1835 begann Savigny mit der Niederschrift seines großen Hauptwerks, das den großen Juristen auf dem Gipfel seiner wissenschaftlichen Kraft zeigt. Savigny, Professor für Römisches Recht in Marburg, Landshut und schließlich ab 1810 an der neugegründeten Berliner Universität, legte für die Niederschrift seines Hauptwerkes eine Pause in seiner Lehrtätigkeit ein. Savigny suchte die gesamte rechtsdogmatische Tradition zu erfassen, insbesondere die römischen Rechtsquellen und brachte alles in genialer Weise durch gelungene Reduktion und Komprimierung in diesem Werk zur Niederschrift. Der thematische Gegenstand des epochalen Werkes sind die allgemeinen Lehren des Privat- wie Prozessrechtes. Die Wirkungsgeschichte dieses gewaltigen Werkes kann gar nicht übertrieben dargestellt werden. Hervorstechend ist, wie bei fast allen Werken Savignys, dass das System auch sprachlich ein Meisterwerk ist. In Band 8 entwickelt Savigny die modernen Lehren des sog. Kollisionsrechtes als den Grundlinien des Internationalen Privatrechtes. Savigny wird deshalb allgemein als der Begründer des Internationalen Privatrechts angesehen. – Pagination: (1, 1840:) L, 429; (2, 1840:) VI, 559; (3, 1840:) VI, 473; (4, 1841:) VI, 616; (5, 1841:) VI, 646; (6, 1847:) XI, 535; (7, 1848:) XV, 309; (8, 1849:) XIII, 540; (Register von Heuser, 1851:) 383 S.
Bestellnummer: 30472AB
Antiquariat: EUR 1.600,--
