BRINZ,A., Lehrbuch der Pandekten. 02.A. 4 Bde. Erlangen 1873-92. ND 1997
Lehrbuch der Pandekten. Band 4 nach dem Tode des Verfassers besorgt von Philipp Lotmar. 2., veränd. Aufl. 4 Bde. (in 5 gebunden). Erlangen und Leipzig, Verlag von Andreas Deichert (G. Böhme), 1873-1892.
(I, 1873:) VII, 826; (II, 1879:) III, 882; (III,1, 1886:) IV, 451; (III,2:) XIV, (452-) 896; (IV, 1892:) VI, 549 S. Neue Halbleinenbände mit Rückentitelschildern. Hübsches Set.
Das Pandektenlehrbuch, erstmals ab 1857 erschienen, glänzt u. a. durch eine im ersten Band befindliche, kurze, übersichtliche und ausgezeichnet geschriebene Literaturgeschichte, darüber hinaus befolgt es ein eigenes System, das eine Weiterentwicklung des gemeinrechtlichen Schemas aus dem Römischen Recht darstellt. Der Stoff wird danach gegliedert, ob er sich auf Personen, Sachen oder Handlungen bezieht. Die antike Einteilung aus den Justinianischen Institutionen: ‚personae, res et actiones‘ wird weiterentwickelt, indem das Klagesystem (actiones) in eine Lehre des Rechtsgeschäfts umgedeutet wird. – Unter den Pandektisten des 19. Jahrhunderts nimmt der Münchner Rechtsprofessor Alois Brinz (1820-1887) einen besonderen Platz ein: „…Brinz steht abseits für sich, unter unseren Zivilisten einer der scharfsinnigsten und schaffensfreudigsten, ein Forscher und Denker von mächtiger Eigenart und von quellengenährter Ursprünglichkeit“ (Stintzing-Landsberg III, 2, 842). Bisweilen wird Brinz als einer der ersten deutschen Zivilrechtsdogmatiker überhaupt angesehen, der durch geniale Originalität, konstruktive Phantasie und durchdringenden Verstand“ besticht (Wieacker).
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