HOFACKER,C.C., Principia Iuris Civilis Romano-Germanici. 3 Bde. Tübingen 1800-03

HOFACKER, Carolus Christophorus,

Principia Iuris Civilis Romano-Germanici. (Bd. III:) Cura Christiani Gmelin, Professoris Tubingensis. Editio secunda (Bd. III:) Aucta et emendata. 3 Bde. Tubingae (= Tübingen), Impensis Ioh. Georg. Cottae, 1800-1803.

8vo. (I, 1800:) XII, XIV, 556; (II, 1801:) XLVI, 905; (III, 1803:) 2 Bll., XLII, 1120 S. Schlichte, zeitgenössische Pappbände mit verblassten Rückentitelschildern. (schwache St.a.T.).

Eines der wissenschaftlichsten Pandekten-Lehrbücher alten Stils (Landsberg)! – Hofacker (1749-1793) hat in seinem großen römischrechtlichen Werk vor allem drei wichtige Bereiche berührt: Unter der Überschrift “Collisio statutorum” nimmt er ausführlich Stellung zum Kollisionsrecht bzw. zur Statutentheorie. Hofacker hat zwar keinen neuen Beitrag zur Gesamtentwicklung aufzuweisen, jedoch liefert er den klarsten und besten Beitrag zum Stand des Kollisionsrechts Ende des 18. Jahrhunderts, also kurz vor dem Auftreten von Story und Savigny. Sein Beitrag zum Kollisionsrecht ‘de collisione statutorum’ ist eingebettet in die ‘Pars generalis’ seiner Principia. Unter der Ziffer III werden die ‘Species iuris civilis’ aufgeführt. Nach den ‘leges, privilegia, ius scriptum und ius non scriptum’ werden die Statuta besprochen. Wenn Bestimmungen (placita) von verschiedenen Statuten miteinander konkurrieren, so kommt eine Statutenkollision (collisio statutorum) zustande. So werden das Kollisionsrecht im Obligationenrecht, dem Erbrecht (testamentarische Vefügungen) und auch im Ehrecht untersucht. Weiter kann Hofackers römischrechtliches Werk als eines der frühen Pandektenlehrbücher betrachtet werden, wenn er auch ähnlich wie die frühen Auflagen von Thibaut noch nicht zwischen ‘ius privatum’ und ‘ius publicum’ unterscheidet. Weiter legt Hofacker einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung des Pandektensystem vor. – Die zweite Hälfte des zweiten Bandes und den dritten Band edierte postum nach dem Tode Hofackers sein Schüler, der Tübinger Rechtsprofessor Christian Gottlieb Gmelin (1749-1818).

1749: geboren am 26. Februar zu Böringsweiler in Württemberg

1766: Beginn des Studiums der Rechte und der Philosophie in Tübingen

1768: Wechsel nach Göttingen, wo Pütter lehrte

1771: Promotion in Göttingen und Ernennung zum Privadozenten

1773: Annahme eines Rufes als Ordinarius nach Tübingen, dort bis zu seinem Tode unter ablehnung verschiedener Rufe lehrend

1793: gestorben am 20. April in Tübingen

Order Number: 30757AB

Rare Book: EUR 600,--