CORPUS JURIS CIVILIS. Kriegel-Herrmann-Osenbrüggen-Ausgabe. 3 Bde. 1858

CORPUS JURIS CIVILIS.

Kriegel-Herrmann-Osenbrüggen-Ausgabe: Corpus Iuris Civilis recognoverunt adnotationibusque criticis instructum ediderunt Albertus et Mauritius fratres Kriegelii, Aemilius Herrmann, Eduardus Osenbrueggen. Editio Stereotypa, impressio octava (novis curis emendatior). 3 Bde. Lipsiae (= Leipzig), sumtibus Baumgaertneri, 1858.

Gr.-8vo. 46, 992; XXIV, 893 S., 1 Bl.; VIII, 1 Bl., 799 S. Zeitgenössische Halblederbände mit geprägten Rückentiteln. (Ebde. repariert).

Die kritische Ausgabe des Corpus Juris Civilis kam durch den frühen Tod der Gebrüder Kriegel ins Stocken: Karl Albert starb 32jährig 1834 und Karl Moritz 34jährig im Jahre 1839. Die Fortsetzung der Edition übernahm Emil Herrmann (1812-1885), der den zweiten Band herausgab. Er enthält den Codex Iustinianus. Schließlich beendete der als Strafrechtshistoriker bekannte Eduard Osenbrüggen die zweite Ausgabe des Corpus iuris civilis nach der Beck’schen Edition. Die Ausgabe übernahm die Führerschaft, bis sie von der Krüger-Mommsen-Ausgabe abgelöst wurde. Der letzte (17.) Abdruck erschien im Jahre 1887. – Seit 1827 arbeitete Albert Kriegel (1804-1834) gemeinsam mit seinem Bruder Moritz an einer Neuausgabe des Codex Juris Civilis. Kriegel war von 1832-1834 a. o. Prof. für Römisches Recht an der Universität Leipzig. – Eduard Osenbrüggen (1809-1879) studierte zunächst Philologie und kam über seine Bearbeitung der Novellen für die Kriegelsche Ausgabe zur Jurisprudenz. Er promovierte 1841 zum Dr. iur. und folgte 1843 einem Ruf der Universität Dorpat als o. Professor für Kriminalrecht und Kriminalprozess, einem Rechtsgebiet, in dem er von nun an vor allem arbeitete und in dem er sich besondere Verdienste erwarb. Er wirkte ab 1851 an der Universität Zürich.

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