MAYER,O., Deutsches Verwaltungsrecht. 02.A. 2 Bde. München 1914-17

MAYER, Otto,

Deutsches Verwaltungsrecht. 2. Aufl. 2 Bde. München und Leipzig, Verlag von Duncker & Humblot, 1914-1917.

8vo. XIV, 401; VI, 736 S. Zeitgenössische Halbleinenbände mit Rückentitelschildern u. eingeb. OUmschlägen. (Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft, hrsg. von Karl Binding, Abtlg. 6, Bde. 1 und 2). (St.a.T., Papier stellenw. etw. gebräunt, Ebd. stellenw. ausgebessert).

Die umfangreichste Ausgabe von Mayers Verwaltungsrecht! – Die zweite Ausgabe wurde gegenüber der Erstausgabe von 1895/1896 um ca. 300 Seiten erweitert, während die spätere dritte Ausgabe von 1924 wieder um etwa den gleichen Umfang gekürzt wurde. – Mayer (1846-1924) gilt als ein Wegbereiter der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft, ausgehend vom französischen Verwaltungsrecht. Die sog. Subordinationstheorie lässt sich auf Mayer zurückführen. Er studierte ab 1864 an der Universität Erlangen, die Promotion folgte 1869. Danach war Mayer zunächst als Rechtsanwalt tätig (in Mülhausen im Elsass), bis er sich 1881 an der Universität Straßburg habilitierte und damit die akademische Karriere einschlug. Er wurde 1882 zum a. o. Professor für Verwaltungsrecht berufen, 1887 dann zum o. Professor an der Universität Straßburg. 1903 folgte er einem Ruf nach Leipzig, wo er bis zur Emeritierung das öffentliche Recht lehrte.

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