ESTOR,J.G., Anweisung für die beambten zu den processen. Marburg 1762

ESTOR, J(ohann) G(eorg),

Anweisung für die beambten und adelichen gerichts-verwalter in den gerichtlichen und aussergerichtlichen rechtshändeln auch zu den summarischen processen. Marburg, Müller, 1762.

8vo. 1072 S. Zeitgenössischer Lederband mit Rückentitelschild. (Ebd. etw. berieben u. stellenw. etw. ausgebessert).

Estor war einer der bekanntesten Juristen seiner Zeit, ein bedeutender Rechtslehrer, dessen Vorlesungen stets überfüllt waren. So erklären sich die vielen Rufe, die er ausschlug: 1735 Helmstedt, 1739 Frankfurt an der Oder, 1743 Halle, Erlangen und Gießen, 1744 Göttingen und Tübingen, 1746 wiederum Gießen, 1749 wiederum Halle, 1752 Wittenberg und auch Utrecht und Leiden. Estor war auch als juristischer Schriftssteller außerordentlich erfolgreich, wobei prozessuale Schriften einen deutlichen Schwerpunkt bildeten. Die Nähe des Reichskammergerichts im nahe gelegenen Wetzlar lieferten sicherliche einige Anläße für Schriften gerade der Rechtspraxis. Estor in Marburg und Johann Stephan Pütter in Göttingen bildeten Richter und Advokaten für dieses Gericht aus, die prozessuale Ausbildung war damals durchaus ein Ausbildungsschwerpunkt. Diese Literatur schwoll noch an, als das Reichskammergericht 1767 einer erneuten Reform unterzogen wurde. – Estor, geboren am 8. Juni in Schweinsberg in Hessen, gestorben am 25. Oktober 1773 in Marburg an der Lahn, begann sein Studium in Gießen, wechselte nach kurzem Aufenthalt in Jena 1719 nach Halle, wo er zunächst im Hause des Universitätskanzlers Johann Peter von Ludewig logierte und wenig später Hausgenosse und Freund von Nikolaus Hieronymus Gundling wurde. Neben Gundling hörte er auch Christian Thomasius und Justus Henning Böhmer in Halle, der damals führenden Rechtsfakultät in Deutschland. Nach drei Jahren verließ er Halle und sein Weg führte ihn auf seiner peregrinatio academica durch die Rechtsfakultäten Deutschlands, beginnend mit Leipzig, dann Straßburg. Schließlich promovierte Estor 1725 in Gießen und wurde ein Jahr später zum Extraordinarius ernannt. 1727 wurde er als Ordinarius in die Rechtsfakultät aufgenommen. 1735 wechselte Estor als Ordinarius für Pandekten nach Jena, wo er auch gleichzeitig am Schöffengericht und am Hofgericht tätig war. Im Jahre 1742 nahm er einen Ruf nach Marburg an, wo er von 1768 bis 1773 Kanzler der Universität war. – Vgl. Stintzing-L. III/1, Noten 157.

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