BLUMBLACHER,C.A., Carolinakommentar. Salzburg 1704

BLUMBLACHER, Carolinekommentar. Salzburg 1704

BLUMBLACHER, Christoph(oro Andreas),

Commentarius in Kayser Carl deß Fünfften und deß H. Röm. Reichs Peinliche Halsgerichts-Ordnung. Worinnen umbständlich gründlich und klas außgeführet und erkläret wird, wie man den gantzen Peinlichen Proceß so wohl mit Protocollirn, mit der Captur, Examinirn, Constituirn, Torquirn, und sonßten biß zu Ende ordentlich führen, als auch nach Abführ- und Schließsung desselben, allerhand Unthaten gebührlich straffen sollt… Der vierdte Druck. Saltzburg, gedruckt und verlegt durch Johann Baptista Mayrs seeligen Erben, 1704.

Gr.-8vo. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit Vignette, 2 Bll., 430 (recte: 403) S., 9 Bll. (Register) mit Schlußvignette. Schlichter zeitgenössischer Pergamentband auf 6 Bünden geheftet.

Erster Kommentar (zuerst 1670) zur peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. in deutscher Sprache! – Zugleich Blumblachers bedeutendstes Werk, das “die Grundlage der territorialen Strafrechtspflege in Salzburg bis zur Säkularisation bildete” (Brandhuber, S. 156). Der Salzburger Blumblacher (1624-1674) wurde nach seinem Studium an der 1622 gegründeten Benediktineruniversität zunächst Hofadvokat und Hofregistrator des Fürsterzbischofs, bis er im Jahre 1657 zum Professor der Institutionen an die Benediktineruniversität berufen wurde. Im Jahre 1671 trat er dem höher besoldeten Pandektenlehrstuhl an. Der Kommentar folgt der Ordnung der Carolina und fügt jedem Artikel eine längere observatio bei. Es wird deutlich, dass Blumbacher noch völlig in der Tradition der italienischen Kriminalisten steht. Im wesentlichen werden Clarus, Farinacius und Bossius zitiert. Carpzov ist der am häufigsten zitierte deutsche Kriminalist. – Vgl. zur Erstausgabe von 1670: Jöcher I, 1143.

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