SCHELZ,A. (Hg.), Ordnung für sämmtliche Städte Preußens. Frankfurt/Oder 1811

SCHELZ, August (Hrsg.),

Ordnung für sämmtliche Städte der preußischen Monarchie. Verbunden mit allen zur Erklärung und Vervollständigung derselben erschienenen allerhöchsten Rescripten und Verordnungen nebst einem ausführlichen Sachregister. Frankfurt a. d. Oder, Akademische Buchhandlung, 1811.

8vo. 125 S. Schlichter zeitgenössischer Halblederband mit Buntpapierbezug und schönem Rotschnitt. (Tb. u. Vorsatz verstempelt, Ebd. berieben u. bestoßen).

Die ‚Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie‘ wurde am 19. November 1808 von König Friedrich Wilhelm III. in Königsberg unterzeichnet. Sie gilt als das Herzstück der preußischen Reformen unter dem Freiherrn vom und zum Stein. Sie begründete die moderne kommunale Selbstverwaltung in Deutschland, indem sie den Städten die Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten übertrug: Einführung von gewählten Stadtverordnetenversammlungen, freie Wahl des Magistrats und die Einführung des Bürgerrechts (allerdings gekoppelt an Besitz oder Einkommen). Da die Städteordnung von 1808 ein völlig neues Rechts- und Verwaltungssystem einführte, kam es in den ersten Jahren der Umsetzung zu zahlreichen Unklarheiten, königlichen Zusatzverordnungen und behördlichen Auslegungsschreiben. Juristen und Verleger gaben daher sogenannte ‚Erläuterungsschriften‘ heraus, um den Bürgermeistern und Stadtverordneten vor Ort die Anwendung des neuen Rechts zu erleichtern. Das vorliegende Werk von 1811 verbindet den originalen Gesetzestext der Städteordnung mit allen bis dahin ergangenen offiziellen Dekreten, Instruktionen und Erklärungen zur ‚Erklärung und Vervollständigung‘.

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