RÖNNE,L.v. u.a., Das Polizeiwesen des preußischen Staates. 2 Bde. Breslau 1840f.
Das Polizeiwesen des preußischen Staates; eine systematisch geordnete Sammlung aller auf dasselbe Bezug habenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der in der Gesetzsammlung für die preußischen Staaten und in den von Kamptzschen Annalen für die innere Staatsverwaltung enthaltenen Verordnungen und Rescripte, in ihrem organischen Zusammenhange mit der früheren Gesetzgebung. 2 Bde. Breslau, bei Georg Philipp Aderholz, 1840-1841.
8vo. Tb., 6 Bll., 753, IX S.; Tb., XX, 956 S. Mit Falttafel im Anhang. Zeitgenössische Pappeinbände mit geprägten Rückentitelschildern u. schönem Rotschnitt. (Die Verfassung und Verwaltung des preußischen Staates, hrsg. v. Ludwig von Rönne u. Heinrich Simon, 6).
Das 2-bändige Werk ist eine systematisch geordnete Sammlung aller gesetzlichen Bestimmungen, die damals das Polizeiwesen in Preußen regelten. Es bildete den Auftakt für ein noch weitaus umfangreicheres, vielbändiges Sammelwerk zum öffentlichen Recht in Preußen, das die beiden Autoren nach dem Ressortprinzip gestalteten. Unter dem Begriff ‘Polizeiwesen’ verstand man im 19. Jahrhundert weit mehr als die heutige Strafverfolgung. Es umfasste die gesamte innere Verwaltung, die öffentliche Sicherheit, die Gefahrenabwehr sowie die Wohlfahrtspflege des Staates. – Ludwig von Rönne (1804-1891) war ein bedeutender deutscher Jurist, Publizist und Staatsrechtslehrer. Er prägte maßgeblich die juristische Dokumentation und das Verständnis des preußischen Staatsrechts im 19. Jahrhundert. Heinrich Simon (1805–1860) war ein einflussreicher deutscher Politiker der demokratischen Bewegung im 19. Jahrhundert. In der Frankfurter Nationalversammlung von 1848/1849 gehörte er dem Verfassungsausschuss an. Bekanntheit erlangte er zudem durch den sogenannten ‘Pakt Simon-Gagern’, eine politische Absprache zur Frankfurter Reichsverfassung.
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Rare Book: EUR 220,--
