GOSSLER,C., Handbuch gemeinnüzlicher Rechtswahrheiten. 02.A. Berlin 1794

GOSSLER, Christoph,

Handbuch gemeinnüzlicher Rechtswahrheiten für Geschäftsmänner. Nach Anleitung des allgemeinen Landrechts für die preussischen Staaten entworfen. 2., verm. mit Rüksicht auf die neuen Abänderungen veranstalteten Ausgabe. Berlin und Stettin, bei Friedrich Nicolai, 1794.

8vo. Tb., 1 Bl., 662 S., 3 Bll. (Inhaltsverzeichnis). Schlichter zeitgenössischer Pappeinband mit schönem Rotschnitt. (alter St.a.Tb.-Rückseite).

Das Werk steht in direktem Zusammenhang mit der Einführung des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten (ALR), das im Jahr 1794 in Kraft trat. Unter der Leitung des berühmten Reformers Carl Gottlieb Svarez und Großkanzler Johann Heinrich von Carmer wurde das preußische Recht radikal modernisiert und vereinheitlicht. Christoph Goßler arbeitete eng mit Svarez zusammen und war an der Popularisierung dieser neuen Gesetze beteiligt. Sein Buch richtete sich nicht an gelehrte Rechtshistoriker oder Richter, sondern explizit an ‚Geschäftsmänner‘ (Kaufleute, Unternehmer, Gutsverwalter und Bürger). Es sollte ein leicht verständlicher Leitfaden sein, um die wichtigsten, in das alltägliche bürgerliche und wirtschaftliche Leben eingreifenden Regeln des neuen Preußischen Landrechts zu erklären. Im Sinne der Aufklärung sollte juristisches Wissen kein Geheimwissen der Eliten bleiben. Bürger sollten ihre Rechte und Pflichten kennen, um Verträge sicher abzuschließen und rechtliche Konflikte im Handel zu vermeiden. Das Handbuch war so erfolgreich, dass es in den Folgejahren in erweiterten Auflagen (später unter anderem bearbeitet von von Strampff) neu herausgegeben wurde. – Gossler (1752-1817) wirkte als Geheimer Oberrevisions- und Kammergerichtsrat sowie als Mitglied der preußischen Gesetzgebungskommission. Seine Familie brachte mehrere hochrangige preußische Beamte und Juristen hervor.

Bestellnummer: 31729AB

Antiquariat: EUR 240,--