FISCHER,F., Preußens kaufmännisches Recht. Breslau 1856
Preußens kaufmännisches Recht. Gesetzbuch, Lehrbuch und Commentar, zugleich mit gemeinem, hamburger, österreichischem, ungarischem, französischem, holländischem, portugiesischem, neapolitanischem, spanischem und russischem Handelsrechte für Kaufleute und Juristen. Breslau, Verlag von Wilh. Gottl. Korn, 1856.
8vo. XX, 564 S. Zeitgenössischer Pappeinband mit geprägtem Rückentitelschild. (ältere kl. St.a.T.).
Das Werk erschien in einer rechtshistorisch spannenden Phase – kurz vor den Nürnberger Verhandlungen (1857–1861), die schließlich zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 führten. Fischers Kommentar systematisierte das damals gültige preußische Handelsrecht (vor allem verankert im Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten). Er zog dabei rechtsvergleichende Bezüge zum gemeinen, Hamburger, österreichischen, ungarischen und französischen Recht, um die kaufmännische Praxis im überregionalen Handel zu erleichtern. Es behandelt unter anderem detailliert historische Rechtsformen wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die stille Gesellschaft. – In der Rechtsgeschichte und rechtsgeschichtlichen Dissertationen wird Fischer bis heute zitiert, wenn es um die Entwicklung früher Gesellschaftsformen – wie der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) – vor Einführung des ersten einheitlichen Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB) von 1861 geht. Sein Werk untermauerte unter anderem die rechtliche Eigenständigkeit und Rechtssubjektivität von Handelsgesellschaften gegenüber dem reinen Privatvermögen der Gesellschafter. – Ferdinand Fischer (1805-1880) praktizierte als Rechtsanwalt, Notar und Geheimer Justizrat in Breslau. Neben seiner juristischen Autorenschaft war Fischer politisch aktiv. Er engagierte sich im Zuge der Revolution 1848/1849 und war Abgeordneter der ersten Preußischen Kammer.
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