Baden: PROZESS-ORDNUNG in bürgerl. Rechtsstreitigkeiten. Heidelberg 1867

Baden – PROZESS-ORDNUNG

in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Großherzogthum Baden vom 18. März 1864 mit Erläuterungen von R. von Freydorf (Allgemeiner Theil, Titel I bis XV, erläutert). Heidelberg, Druck und Verlag von Adolph Emmerling, 1867.

8vo. 636 S. Neuerer Halbleinen mit Buntpapierbezug und handschr. Rückentitelschild. (ältere St.a.T. u. Vorsatz).

Die Prozess-Ordnung löste die ältere badische Prozessordnung von 1831 ab und modernisierte das Zivilprozessrecht im Großherzogtum grundlegend. Es ist eine umfassende Regelung des Verfahrens bei zivilrechtlichen Streitigkeiten (Zivilprozessrecht). Das Gesetz brachte einen bedeutenden Schritt weg vom alten, geheimen schriftlichen Verfahren hin zu modernen Prinzipien wie der Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung. Baden galt im 19. Jahrhundert als einer der Vorreiter des Liberalismus und moderner Justizstrukturen in Deutschland!

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