RÖNNE, L.v., Das Staats-Recht der Preuß. Monarchie. 2 Bde. in 4. Lpz. 1864-65
Das Staats-Recht der Preußischen Monarchie. Zweite, verm. u. verbess. Aufl. 4 Bde. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1864-1865.
Groß-Oktav. (I,1:) XVIII, 386; (I,2:) X, 570; (II,1:) X, 470; (II,2:) XIV, 699 S. Zeitgenössische Pappbände mit geprägten roten Rückentitelschildern und schönem Rotschnitt.
Sein bedeutendstes Werk ist der umfassende und alle Materien umfassende Verfassungskommentar zum preußischen Staatsrecht. Der Kommentar begann in der ersten Auflage mit dem Satz: „Preußen – bis dahin ständische Monarchie – ist durch die Ereignisse des Jahres 1848 in die Reihe der constitutionellen Staaten eingetreten“. Indem er in seinem Kommentar alle Textstufen der von ihm selbst in der Ersten Kammer mitberatenen revidierten Verfassung dokumentierte, trug er dazu bei, die Rückkehr zu verfassungslosen Zeiten entdgültig zu verriegeln. Damit war die Grundlage für erneute Materialsammlungen, vor allem aber für neue Darstellungen des preußischen Staatsrechts geschaffen. – Ludwig von Rönne (1798-1865) studierte in Bonn und Berlin, ging dann zunächst in den Preußischen Staatsdienst, war 1823 Assessor am Kammergericht in Berlin, hatte dann verschiedene Verwaltungsposten inne und war 1831 bei der Regierung in Potsdam tätig. Im Jahre 1834 hielt er sich in den USA auf, war 1843 Präsident des Handelsamtes und wurde Mitglied des Staatsrates. 1848 war Rönne Mitglied des Nationalversammlung als Mitglied der Casino-Partei und dort Vorsitzender des volkswirtschaftlichen Ausschusses, zugleich Gesandter in Washington. Im Jahre 1858, ein Jahr nachdem er in den Ruhestand getreten war, wurde er als Liberaler in das preußische Abgeordnetenhaus gewählt und gehörte ab 1862 der Fortschrittspartei an und stand somit im Verfassungskonflikt gegen Bismarck.
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