SACHSEN-GOTHA, 1776: Gerichts- und Proceß-Ordnung. Gotha 1776
Herzoglich= Sachsen= Gothaische vermehrte und verbesserte Gerichts=und Proceß=Ordnung, welche auf Befehl des Durchlauchtigsten Herzogs und Herrn, Herrn Ernst des Zweyten, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Markgrafens zu Meißen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein und Tonna etc. verfasset, und in dem Herzogthum Sachsen-Gotha zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht worden im Jahr 1776. Gotha, im Verlag Joh. Christ. Reyhers seel. Wittwe und Erben, 1776.
Gr.-8vo. Tb., 7 Bll., 503 S., 40 Bll. (Register). Neuer, einfacher Ganzleinen mit geprägtem Rückentitelschild. Guter Zustand!
Sachsen-Gotha erlangte durch die Teilung von Sachsen-Weimar im Jahre 1640 Eigenständigkeit. Später kamen Teile von Sachsen-Eisenach, Hennestedt und der größte Teil von Sachsen-Altenburg hinzu. Es ist die sogenannte Ernestinische oder alte Gothaische Proceßordnung, die Gültigkeit hatte für Fürstentümer Gotha, Altenburg, Coburg, Meiningen und Hildburghausen. Die alte Gerichtsordnung von Sachsen-Gotha des Jahres 1670 schloss sich eng an die kursächsische Gerichtsordnung von 1622 an, war jedoch eine eigene erarbeitete Kodifikation des Zivilprozeßrechtes. Im Vorwort von 1670 wird daraufhin gewiesen, daß nicht nur die sächsische Prozeßordnung (von 1622) eingearbeitet worden ist, sondern auch eine Reihe von Ordnungen aus dem Reichsgebiet zu Rate gezogen wurden. Die vorliegende Ausgabe beruht zudem auf den Prozessreformen von 1724 und der Altenburgischen Gerichtsordnung von 1744. Sie wurde im Auftrag von Herzog Ernst II. von Sachsen-Gotha-Altenburg zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung erlassen. Herzog Ernst II. galt als aufgeklärter Monarch. Mit dieser verbesserten Prozessordnung sollten Verfahrensweisen klarer strukturiert, bürokratische Abläufe modernisiert und die Justiz effizienter gestaltet werden.
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Rare Book: EUR 250,--
