CORPUS JURIS FRIDERICIANUM. Erstes Buch von der Prozeß-Ordnung. 2 Bde. Bln 1781.
Erstes Buch von der Prozeß-Ordnung. 4 Teile in 1 Band (ohne Register). Berlin, im Verlag der Königlichen Akademie der Wissenschaften, gedruckt bey G. Jac. Decker, 1781.
8vo. XXXVIII (Cabinets-Ordre u. Vorbericht), 256 S. (Tl. 1), 422 S. (Tl. 2); 160 S. (Tl. 3), 175 S. (Tl. 4), 2 Bll. (Verzeichnis der Druckfehler). Zeitgenössischer Halblederband mit geprägtem Rückentitelschild. (Ebd. stellenweise ausgebessert).
Erste Ausgabe einer umfassenden Prozeßordnung in Preußen! – Die am 26. April 1781 publizierte Prozeßordnung erhielt von diesem Tage an Gesetzeskraft. Im Publikationspatent werden alle älteren Gesetze, Verordnungen, Deklarationen und Rescripte, welche über den Gegenstand dieses ersten Buches ergangen sind, ausdrücklich aufgehoben. Zudem sollte das Gesetzbuch nicht nach den älteren Gesetzen ausgelegt werden. Entscheidungen über Zweifelsfälle waren vom Gericht an die dafür eingesetzte Gesetzeskommission zu überweisen und entscheiden zu lassen. Die schnelle Publikation des Gesetzes und das umfassende Verbot der Anwendbarkeit früherer Gesetze entsprach dem königlichen Willen nach einer schnellen und umgreifenden Reform des Zivilprozesses. Doch die Probleme stellten sich sehr schnell ein. Die Justiz war mit den königlichen Vorgaben überfordert. Schließlich ging man dazu über, die eingehenden Monita zu sammeln und zu ordnen. Die Umarbeitung des Gesetzes übernahmen dann Carl Gottlieb Suarez (1746-1798) und von Carmer (1721-1801). Die neue Prozeßordnung erhielt dann das königliche Publikationspatent am 6. Juli 1793. Wegen einer Verzögerung des Drucks konnte der erste Teil aber erst im Dezember 1794, der zweite und dritte Teil erst im Juli 1795 ausgegeben werden, als Allgemeine Gerichtsordnung. – Teil 1: Vom gerichtlichen Verfahren im ordentlichen und gemeinen Prozesse; Teil 2: Von Untergerichts- und summarischen Prozessen; Teil 3: Von den Pflichten der bey der Justiz angesetzten Personen; Teil 4: Von den Gesetzen, welche die Prozeßordnung genauer bestimmen. Verzeichniß der im ersten Buche des Corporis juris Fridriciani enthaltenen Titel. Patent, wodurch die neue Prozeßordnung als ein allgemeines Landesgesetz vorgeschrieben und bestätiget wird, und die ältern dem zuwiderlaufenden Gesetze aufgehoben werden. Verzeichnis der Druckfehler. – Ohne das 108 S. umfassende Register!
Order Number: 31778AB
Rare Book: EUR 450,--
