Sachsen, 1782: VORMUNDSCHAFTS-ORDNUNG. Dresden 1782

Sachsen, 1782 – VORMUNDSCHAFTS-ORDNUNG.

Ihrer Chur-Fürstl. Durchlaucht zu Sachßen, etc. Allgemeine Vormundschafts-Ordnung. Ergangen de Dato Dreßden, am 10den Octbr. 1782. Dresden, Chur-Fürstl. Hofbuchdruckerey, 1782.

8vo. Tb., 120 S., (Schema einer Vormundschafts-Rechnung:) Tb., 5 Bll., (Schema einer Verlassenschafts-Specification:) 5 Bll., (Verzeichnis der Capitel:) 2 Bll., (Register:) 23 Bll. Schlichter zeitgenössischer Pappband. (Ebd. etw. ausgebessert, St.a.T.).

Die Allgemeine Vormundschafts-Ordnung von 1782 war ein grundlegendes Gesetzeswerk des Kurfürstentums Sachsen unter Kurfürst Friedrich August I. Sie löste das Sammelsurium älterer Regelungen ab und schuf einen einheitlichen Standard für die Verwaltung von Vermögen und die Erziehung von Waisen im sächsischen Rechtsraum. Die Verordnung umfasste 26 Kapitel, die detailliert die Einsetzung, die Pflichten und die Kontrolle von Vormündern festlegten. Sie enthielt zudem konkrete Vorschriften zur sicheren Anlage von Mündelvermögen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit war ein verbindliches Schema einer Vormundschafts-Rechnung (für Einnahmen und Ausgaben) angefügt. Der Vormund wurde verpflichtet, bei Übernahme des Amtes ein genaues Verzeichnis (Schema eines Inventarii) über den Nachlass des Verstorbenen zu erstellen.

Bestellnummer: 31792AB

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