PRAXIS JURIDICA, Welche die Applicationem Juris ad Factum. 3 Tle. in 1. 1715-17
Welche die Applicationem Juris ad Factum in formirten Casibus, Ausführlichen Rechtl. Sätzen / darauf ertheilten Bescheiden (Urtheilen) / nebst mit eingeflossenen Cautelen / (auch Process-Formularien) Besonders nach den Stylo der Ober-Sächs. Gerichte / kürtzlich / doch deut- und nützlich zeiget. 3 Tle. in 1 Band. Jena, verlegts Christian Pohl, 1715-1717.
Kl.-8vo. 94, 128, 111 S. Schlichter, zeitgenössischer Pappband. Schöner Zustand!
Die lateinische Formulierung beschreibt den Kern juristischer Arbeit: Die praktische Anwendung des Rechts auf den konkreten Sachverhalt anhand von Fallbeispielen: Die juristische Praxis (im Gegensatz zur reinen theoretischen Lehre), die Anwendung des Rechts (jus) auf die Tatsachen bzw. den Sachverhalt (factum). Dies entspricht dem, was Juristen heute als Subsumtion bezeichnen sowie die Methode, Recht nicht nur abstrakt zu erklären, sondern anhand von echten oder konstruierten Streitfällen greifbar zu machen (Casibus). Das Werk orientierte sich stark am Stil und der Rechtsprechung der Obersächsischen Gerichte (insbesondere dem Oberhofgericht Leipzig). In dieser Epoche des Barock und der frühen Aufklärung vollzog sich im deutschsprachigen Raum ein Wandel: Weg von rein theoretischen Abhandlungen des römischen und kanonischen Rechts, hin zu praxisnahen Handbüchern für Richter, Advokaten und Notare. Solche Sammlungen enthielten ausführliche rechtliche Sätze, gerichtliche Bescheide und juristische Vorsichtsmaßnahmen (Cautelen).
Bestellnummer: 31799AB
Antiquariat: EUR 180,--
