Magdeburg, 1696: PROCESS-ORDNUNG Friedrichs III. von Brandenburg. Halle 1696
Unser von Gottes Gnaden Friderichs des Dritten / Marggraffens zu Brandenburg / des Heil Röm. Reichs Ertz-Cämmerers und Churfürsten etc. Erklärung und Verbesserung der im Jahr 1686 im Hertzogthumb Magdeburg publicirten Proceß-Ordnung. 16. Maji 1696. Halle in Sachsen, gedruckt und verlegt von Christoph Salfelden, 1696.
8vo. Tb., 3 Bll., 172 S., 2 Bll. Einfacher neuer Kartoneinband.
Die Prozessordnung von 1696 für das Herzogtum Magdeburg war ein bedeutendes brandenburgisch-preußisches Gesetzeswerk, das am 16. Mai 1696 von Kurfürst Friedrich III. (ab 1701 König Friedrich I. in Preußen) erlassen wurde. Sie diente der Erklärung, Verbesserung und Ergänzung der zuvor im Jahr 1686 eingeführten Prozessordnung. Ziel der Reform war es, die Zivilprozesse im Herzogtum Magdeburg zu vereinheitlichen, zu straffen und die Rechtsfindung zu beschleunigen. Die Ordnung spiegelt den wachsenden Einfluss des absolutistischen brandenburgisch-preußischen Staates auf das Gerichtswesen wider. Sie ersetzte vielerorts das uneinheitliche Gewohnheitsrecht. Das Regelwerk befasste sich mit dem ordnungsgemäßen Ablauf von Gerichtsverfahren, den Fristen, Beweisregeln und den Befugnissen der Richter und Anwälte.
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