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KLAMMER,B., Compendium Juris tam Civilis quam Feudalis. Alt-Stettin 1663

Klammer, Compendium Juris tam civilis. Alt-Stettin 1663
Klammer, Compendium Juris tam civilis. Alt-Stettin 1663

KLAMMER, Balthasar (Clammerus redivivus & Scheplitzius Enucleatus),

Compendium Juris tam Civilis quam Feudalis, Das ist: Ein kurtzer Auszug des gemeinen Lehn/ und Kayser Rechts. Darinnen viel und mancherley Sachen/ und Händel/ so fast täglichen in Gerichts= und Rechts=Städten/ auch sonsten in Rathschlägen/ und gemeinen Leben vorfallene zu befinden. Mit Fleiß zusammen getragen/ und jetzo zum drittenmahl mit nützlichen Summariis, Rechtsgründen/ Additionibus, und Allegaten, so theils aus gemeinen beschriebenen Rechten und der bewehrten Rechtsgelehrten Commentariis, theils aber aus des Römischen Rechts Abschieden/ Camer/ und peinlicher Halßgerichts-Ordnung… und dergleichen/ an vielen Orten mercklichen gebessert/ Ferners mit einer Erklärung allerhand Beneficien und Exceptionen zu contracten und weltlichen Handlungen dienstlich/ wie auch einem Verzeichniß lateinischer Wörter so in den Gerichtlichen Processen und sonsten in Rechten täglich gebraucht werden/ vermehret. Alten Stettin, in Verleg. Jeremias Mamphrasen, gedruckt bey Michael Höpfnern, 1663.

Kl.-8vo. Titelkupfer, Tb., 6 Bll., 717 (recte: 727) S., 46 Bll. (Index). Schlichter zeitgenössischer Pergamentband. (Ebd. etw. ausgebessert).

Das Compendium Juris tam Civilis quam Feudalis ist eines der einflussreichsten juristischen Handbücher der frühen Neuzeit im deutschsprachigen Raum. Verfasst wurde es ursprünglich von dem Rechtsgelehrten und lüneburgischen Kanzler Balthasar Klammer (auch Clammer oder Clammerus, 1501–1578). – Es bietet eine systematische Zusammenfassung des damals in Deutschland geltenden Gemeinen Römischen Rechts (Ius Civile) sowie des Lehnrechts (Ius Feudale). Das Buch diente als praktischer Leitfaden für Juristen, Beamte und Richter, um alltägliche Rechtsfälle und Streitigkeiten schnell nachschlagen und lösen zu können. Klammer verfasste die Urform der Schrift ursprünglich als privaten Ratgeber für seinen Sohn. Nach seinem Tod wurde das Manuskript unter verschiedenen Titeln (wie Breviarium juris oder Promptuarium) gedruckt und von anderen Juristen wie Joachim Scheplitz massiv erweitert und aktualisiert (Clammerus redivivus). – Balthasar Klammer verfasste das erfolgreichste Lehrbuch des ausgehenden 16. und des ganzen 17. Jahrhunderts. Zu seinen Lebzeiten wurde das Werk nicht veröffentlicht, weil Klammer es als Einführungswerk in das Zivilrecht für seinen Sohn Otto, der eine juristische Stelle angenommen hatte, verfasste. Ursprünglich mit einem Publikationsverbot versehen, wurde es dennoch 1591 erstmals ediert und es folgten mindesten 14 weitere Ausgaben, die teilweise erheblich mit Anmerkungen Dritter versehen worden sind. Es ist ein in deutscher Sprache verfasstes Kompendium, das in einer neuartigen Systematik einen gelungenen Überblick über den gesamten Rechtsstoff vermittelt.

1500: um 1500 zu Kaufbeuren geboren

1520: Beginn des Studiums in Ingolstadt, zunächst der Theologie, später der Rechtswissenschaften

1527: Wechsel an die Universität Leipzig

1530: Professor der Institutionen in Marburg

1532: Promotion zum Licentiaten bei Ferrarius Montanus, dann Adjunkt des braunschweigisch-lüneburgischen Kanzlers

1533: auf dem Schmalkaldischen Bundestages

1542: auf dem Reichstag Speier anwesend, auch 1544 in Speier und 1554 in Worms

1578: gestorben am 9. Februar

Order Number: 32002AB

Rare Book: EUR 600,--