HUGO,G.v., Lehrbuch des Naturrechts. 04.A. Berlin 1819

Gustav Hugo - Porträt

HUGO, (Gustav) Ritter (von),

Lehrbuch des Naturrechts, als einer Philosophie des positiven Rechts, besonders des Privatrechts. 4., sehr veränd. Ausgabe. Berlin, bey August Mylius, 1819.

8vo. XXXVI, 564 S. Schlichter, neuerer Halbleinen mit alten Originalbuchdeckeln, Gelbschnitt und neuem Rückentitelschild (Lehrbuch des civilistischen Cursus, vom Hofrath Ritter Hugo in Göttingen, 2). (alter St.a.T.).

Letzte Ausgabe! Ein theoretischer Gründungsbaustein für die Entstehung der Historischen Rechtsschule (zuerst 1798 erschienen)! – Das Werk markiert einen radikalen Paradigmenwechsel in der Rechtsphilosophie des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Hugo bricht mit der traditionellen Vorstellung, man könne rein spekulativ oder vernunftbasiert ein ewiges, idealsystemisches ‘Naturrecht’ entwerfen, das über dem tatsächlichen Recht steht. Für Hugo ist das Naturrecht vielmehr die Philosophie des positiven (also vom Menschen gesetzten) Rechts. Er argumentiert, dass das Recht nicht allein durch abstrakte Vernunft, sondern durch die historische Entwicklung, Gewohnheiten und die tatsächliche Praxis eines Volkes Gestalt annimmt. Mit diesem Ansatz legte Hugo das Fundament, auf dem Friedrich Carl von Savigny später die Historische Rechtsschule vollendete. Das Lehrbuch erschien als Teil seines mehrbändigen “Lehrbuchs eines civilistischen Cursus” (meist als Band 2 eingegliedert). Hugo nutzte es direkt für seine Vorlesungen an der Universität Göttingen, um seinen Studenten eine neue, historisch-kritische Sichtweise auf das römische und zeitgenössische Privatrecht zu vermitteln. – Hugo (1764-1844) gilt als Wegbereiter der historischen Rechtsschule (Savigny-Schule) des 19. Jahrhunderts und sein in 7 Bänden erschienenes “Lehrbuch des civilistischen Cursus” (erschienen in den Jahren 1792-1821) gilt als sein Hauptwerk. Die einzelnen Bände des Werkes können auch als Einzelveröffentlichungen betrachtet werden, komplett ist die Reihe kaum zu finden. Die vorliegende Grundlagenarbeit zur Rechtsphilosophie gilt als bedeutendste Fortsetzung der Kantischen Rechtslehre und als ein Anfangspunkt der Historischen Rechtsschule (vgl. Arno Buschmann, Naturrecht und geschichtliches Recht. Gustav Hugos Rechtsphilosophie und die Anfänge der geschichtlichen Rechtswissenschaft. In: Elementa iuris, Bd. 1, Baden-Baden 2009, S. 17-40). Hugo, gebürtig in Lörrach, ist akademisch vor allem mit der Universität Göttingen verbunden. Dort studierte er in den Jahren 1782-1785, ging dann als Hauslehrer Leopolds nach Anhalt-Dessau, bis er im Jahre 1788 an der Universität Halle promovierte. Im selben Jahr wurde er nach Göttingen zurück berufen, zunächst als a. o. Professor, ab 1792 dann als ordentlicher Professor. Rufe nach Heidelberg und Halle lehnte er ab. Er blieb in Göttingen, wo er im Jahre 1844 verstarb.

Order Number: 32037AB

Rare Book: EUR 320,--