CODE DE PROCÉDURE CIVILE. Übers. von Daniels. 02.A. Köln 1809
Nach dem offiziellen Texte übersetzt von Daniels, Substituten des kaiserlichen General-Procurators bey dem Cassations-Hofe zu Paris. Zweyte Auflage, welcher die kaiserlichen Decrete über die Taxe der Gerichtskosten, über die Disciplin und Polizey der Gerichte, so wie alle übrigen kaiserlichen Decrete und Gutachten des Staats-Rathes, die sich auf gegenwärtiges Gesetzbuch beziehen, beygedruckt sind. 2. Aufl. Cöln, bey der Keilischen Buchhandlung, 1809.
8vo. Tb., 1 Bl., 635 S., 1 Bl. Neuer Pappband mit Rückentitelschild. (Papier stellenw. etw. stockfl., mit einigen Anmerkungen von alter Hand).
Wichtige französisch-deutsche Ausgabe! – Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels (1754–1827) war einer der profiliertesten Juristen seiner Zeit im Rheinland. Er stieg unter Napoleon bis zum stellvertretenden Generalprokurator am Kassationshof in Paris auf und übersetzte die französischen Gesetzbücher (die sogenannten Cinq Codes) ins Deutsche. Seine Übersetzungen des Code civil und des Code de procédure civile besaßen im französisch verwalteten Rheinland und den Hanseatischen Departements quasi offiziellen Charakter. Sie prägten zudem die deutsche Rechtssprache im 19. Jahrhundert nachhaltig. Der Code de procédure civile von 1806 (in Kraft ab 1807) modernisierte das Justizwesen radikal. Er führte Prinzipien wie die Mündlichkeit, die Öffentlichkeit des Verfahrens und den Anwaltszwang ein, die später auch das deutsche Gerichtsverfahren beeinflussten.
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Rare Book: EUR 180,--

