SCHMAUSS,J.J., Corpus Juris Publici. 03.A. Frankfurt am Main 1735

Schmauss, Corpus Juris Publici. 3.A. Frankfurt 1735

SCHMAUSS, Johann Jacob,

Corpus Juris Publici S. R. Imperii academicum, enthaltend des Heil. Röm. Reichs Grund-Gesetze, insonderheit die güldne Bulle, den Land- und Religions- auch Westphälisch- und andere Frieden; die Cammer- Gerichts- Reichs- Hof- Raths- Rothweilischen Hof-Gerichts Reichs-Hof-Cantzley-Cammer-Gerichts-Cantzley- und andere Ordnungen; Einen Auszug der Reichs-Abschiede, die Reichs-Matricul und neueste Wahl-Capitulation, Nebst verschiedenen andern Reichs-Schlüssen und Vergleichen, zusammen getragen. 3. Aufl., um ein merckliches vermehret. Franckfurt und Leipzig, bey Johann Ernst Fritschen, 1735.

8vo. Titelkupfer (Carolus IV.), Tb., XVI S., 3 Bll., 1642 S., 11 Bll. (Register). Zeitgenössischer Ganzlederband mit geprägtem Rückentitelschild. (Ebd. stellenw. etw. ausgebessert).

Bedeutendste Quellensammlung zum Staatsrecht des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation! – Es handelt sich um eine umfassende Sammlung der Grundgesetze und Verträge des Heiligen Römischen Reichs. Dazu gehören fundamentale Rechtsdokumente wie die Goldene Bulle, der Augsburger Religionsfriede, der Westfälische Friede sowie verschiedene Wahlkapitulationen der Kaiser. Schmauß konzipierte das Werk primär für den akademischen Gebrauch. Es diente Generationen von Studenten und Juristen als Standard-Textbuch, um das hochkomplexe Staatsrecht (Ius Publicum) des alten Reiches zu verstehen. – Schmauss (1690-1757), seit 1734 Professor für Natur- und Völkerrecht in Göttingen, legte einen Grundstein dafür, daß Göttingen zur führenden Universität innerhalb der Reichspublizistik wurde und die bis dahin tonangebende Universität Halle ablöste. Seine Quellensammlung zur Gesetzgebung des Deutschen Reichs war als handliche Textausgabe die maßgebende an fast allen deutschen Universitäten. Sein Lehrbuch zum Verfassungsrecht des Reichs entstand aus einem Vorlesungszyklus. Schmauss, der politisch liberal eingestellt war, verband in besonderer Weise Theorie und Praxis und verknüpfte den Stoff mit ausgeprägten historischen Kenntnissen. Er bereitete in Göttingen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts in gewisser Weise Pütter vor, mit dem die Universität Göttingen zur unangefochten führenden Fakultät auf dem Gebiet des Staatsrechts aufstieg. Die Erstausgabe erschien 1722 in Frankfurt am Main, die 7. und letzte Ausgabe 1794 in Leipzig. Dazwischen lagen die Ausgaben von 1727, 1735, 1745, 1759 und 1774. – Vgl. Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 1, München 1988, S. 309ff.; W. Sellert, J. J. Schmauss – ein Göttinger Jurist, in: JuS 1985, S. 843-847.

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