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WEBER,A.D., Beiträge zu der Lehre vom Konventional-Pfandrechte. Schwerin 1783

Weber, Beiträge zum Konventional-Pfandrechte. Schwerin 1783

WEBER, Adolph Dieterich,

Beiträge zu der Lehre vom stillschweigenden Konventional-Pfandrechte. Schwerin, Wismar und Bützow, in der Boednerschen Buchhandlung, 1783.

Kl.-8vo. 168 S. Schlichter, zeitgenössischer Pappband mit (blassem) Rückentitelschildchen und Grünschnitt.

Weber beschäftigt sich in dieser Schrift mit einer zentralen Fragestellung des römisch-deutschen gemeinen Rechts: dem stillschweigenden (taciten) Pfandrecht, das durch Parteivereinbarung (Konventional-Pfandrecht) oder gesetzliche Fiktion entsteht. Ein wesentlicher Teil der Schrift widmet sich der Auslegung antiker römischer Quelltexte (Corpus Iuris Civilis), insbesondere der Auslegung der Lex 5 im Codex de locato conducto. Weber untersucht hierbei die dogmatischen Grundlagen des stillschweigenden Pfandrechts von Vermietern und Verpächtern an den eingebrachten Sachen des Nutzers (invecta et illata). Er arbeitet präzise den historischen Unterschied zwischen städtischen Grundstücken (praedium urbanum) und ländlichen Gütern (praedium rusticum) und den daraus resultierenden pfandrechtlichen Wirkungen heraus. – Adolph Dietrich Weber (1753-1817) war Professor der Rechte an der Universität Rostock. Er ist im Zivilrecht vor allem für seine wegweisende ‘Systematische Entwickelung der Lehre von der natürlichen Verbindlichkeit’ (Naturalobligation) bekannt. Seine präzisen Analysen zum Pfandrecht prägten die Diskussionen im Gemeinen Recht des 19. Jahrhunderts maßgeblich (wie etwa in den berühmten Pandekten-Kommentaren von Christian Friedrich von Glück).

Order Number: 93625CB

Rare Book: EUR 140,--