Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden. Neue verbess. Aufl. (Tl. 1) und Erstaufl. (Tl. 2). Mit Königl. Preuß. Freyheit. 2 Teile in einem Band gebunden. Berlin und Stettin, bey Friedrich Nicolai, 1783.
8vo. (I:) Tb., 3 Bll. (Vorerinnerung), 3 Bll. (Nachschrift zur zweyten Auflage), 210 S., (II:) Tb., 1 Bl., 376 S. Halbleinen des 19. Jahrhunderts, eingelegt in prächtig gestalteter blauer Leder-Schmuckkassette.
Das Grundlagenwerk zur Gleichstellung der Juden in Deutschland, „das man als die Bibel der Emanzipation der Juden bezeichnen kann“ (Jüd. Lexikon II, 175f.), in der relevanten Ausgabe. – Dohm (1751-1820), einer der führenden Köpfe der Aufklärung in Deutschland, wurde vor allem als Autor der vorliegenden wegweisenden Schrift in ganz Europa berühmt. Es war das erste Werk dieser Art überhaupt. Ausgangspunkt seiner Überlegungen war eine Petition elsässischer Juden an den französischen Staat Ludwigs XVI., die in Band 1 im Wortlaut wiedergegeben ist. Dohm übernahm die Rolle eines Fürsprechers auf Initiative Moses Mendelssohns. Er führte die Judenordnungen und die rechtliche Ungleichheit ins Feld, aus der sich Diskriminierung und Ablehnung der Juden ergebe. Die Herstellung gleicher Bürgerrechte für die Juden baue ihre Diskriminierung ab und mache sie zu gleichberechtigten und nützlichen Staatsbürgern. Die Zuschreibung „negativer Charaktereigenschaften“ sei also die Folge rechtlicher Diskriminierung, nicht deren Ursache. Das Aufsehen, das Dohm mit seiner Schrift erregte, war europaweit enorm. Er beeinflusste Menschenrechtler um Mirabeau, die Dohms Schrift gerne rezipierten, womit auch Dohm seinen Anteil hat an der Gleichstellung der Juden durch die Französische Nationalversammlung im Jahre 1791 (dann weitergetragen in die Napoleonische Gesetzgebung und eingeflossen in die Gesetzgebung der Rheinbundstaaten). In Deutschland bildete die Schrift die Grundlage für die Gründung von Vereinen zur Verbesserung der Rechtsstellung der Juden. Die Schrift sollte zunächst anonym im Ausland erscheinen, um den Autor, der ja in preußischen Diensten stand, zu schützen. Die Zensur gestattete aber die Verlegung in Preußen, worauf der Verleger Friedrich Nicolai ausdrücklich hinweist: „Mit Königl. Preußischer Freyheit“. Die erste Ausgabe von Band 1 erschien 1781, Band 2 – gemeinsam mit einer verbesserten Auflage von Band 1 – im Jahre 1783. Eine französische Ausgabe folgte sofort der deutschen. […]
Schauplatz der masquirten und demasquirten Gelehrten bey ihren verdeckten und nunmehro entdeckten Schrifften/ Aus gewissen Anzeigungen/ glaubwürdigen Nachrichten/ und wahrscheinlichen Conjecturen bewährter Männer/ nach ihren vornehmsten Denckwürdigkeiten/ samt Beyfügung neuer Raisonnements und Autoritäten kürtzlich dargestellet. Leipzig, im Verlag Johann Ludwig Gleditsch und M. G. Weidmanns, anno 1710.
8vo. Titelkupfer, Tb. in Rot-Schwarz-Druck, 14 Bll. (Zuschrifft u. Vorrede), 923 S., 41 Bll. (Register). Neuer repräsentativer Halblederband.
Seltene Ausgabe. – Frühes Anonymenlexikon, das auch Holzmann-Bohatta vielfach benutzte und zitierte. „… und gebrauche mir darbey die Freyheit, die masquirte Gelehrten mit Bescheidenheit zu demasquiren, und in ihrer eigentlichen kennbaren Gestalt darzustellen. Zwar bescheide ich mich wohl, daß man ohne permission keinem an seine masque greiffen müsse, und das es ein nicht geringes Unterfangen sey, die Gelehrten welche sich bey ihren Schrifften geheim halten wollen, ans Licht zu stellen, und vor die Authores dieses oder jenes Buches auszugebe…“ (Dahlmann). – Vgl. Zischka 151.
Lexicon iuris: sive de Verborum quae ad Ius pertinent significatione libri XIX. Cum appendice praetermissarum quarundam vocum, & Parergon libro singulari. Quibus accessere hac novissima Editione eiusdem Brissonii: I. Selectarum ex Iure civili Antiquitatum lib. 4. II. Ad legem Iuliam de Adulteriis lib. 1. III. De solutionibus & liberationibus lib. 3. IIII. De ritu nuptiarum lib. 1. V. De Iure connubiorum lib. 1. Item Francisci Hotomani Iurisconsulti clariss. I. De verbis Feudalibus Commentarius utilissimus. II. De legibus Romanis tam certi quam incerti nominis. III. De Iurisconsultorum vitis, qui à Pomponio commemotantur. IIII. De magistratibus Romanorum. V. De Senatu Romano & insignibus aliquot Senatusconsultis. VI. De formulis & sollemnibus pop. rom. verbis. Praeterea strictissima Doctiss. Oldendorpii à Francisco Modio I. C. Brugensi. Francofurti ad Moenum, apud Ioan. Wechelum, impensis Sigismundi Feyrabendii, Henrici Thackquii, & Petri Vischeri, sociorum, 1587.
Fol. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit Druckersignet, 5 Bll., 698 Spalten, Druckersignet, Tb. in Schwarzdruck mit Druckersignet, 3 Bll., 296 Spalten, Tb. in Schwarzdruck, 194 Spalten. Schlichter Pergamentband mit altem stabilisierenden Papierbezug des Rückens. (kl. Ausriß an Tb. ohne Textverlust hinterlegt).
Bestes und hochgelehrtes Rechtslexikon zum Corpus iuris civilis, insbesondere zum Codex Florentinus! – Das wichtigste, und sicherlich auch bedeutendste Rechtslexikon des 16. Jahrhunderts verfasste der hochgelehrte französische Rechtsgelehrte und Richter Barnabas Brisson (1531-1591), hervorgegangen aus der berühmten Reformuniversität von Bourges. Es ist ein außerordentlich bedeutsames philologisch-juristisches Wortlexikon, unerläßlich für jede textkritische Arbeit am Corpus iuris civilis. Die Hauptaufgabe des Juristen ist ohne Zweifel die Interpretation des Gesetzestextes. Der klassische römische Jurist Celsus fasst es in einzigartiger Weise zusammen: scire leges non hoc est, verba earum tenere, sed vim ac potestatem. Auch heute ist dieses Rechtslexikon ein Arbeitsmittel ersten Ranges. Das Rechtslexikon erschien erstmals im Jahre 1559 in Lyon 1559, letztmalig in Halle im Jahre 1743. – Vgl. VD16 B 8332.
Dictionaire Historique et Critique. Troisieme Edition, a laquelle on a ajoûté la Vie de l’Auteur, & mis ses Additions & Corrections à leur place. 3. Ausgabe. 3 Bde. Rotterdam, (Reinier Leers), 1715.
Fol. (I, A-D:) Prächtiges Titelkupfer (Porträt Bayles), Tb. mit Vignette, XLIV (Preface de la prem. Edit., Averetissemens sur la seconde Ed., Histoire de Mr. Bayle et de ses ouvrages, Liste alphabetique), 1126 S.; (II, E-M:) Tb. mit Vignette, 1088 S.; (III, N-Z:) Tb. mit Vignette, 934 S., (Dissertations:) (935-) 986 S., (Eclaircissemens:) (987-) 1030 S., (Table des Matieres:) 45 nn. Bll. Die 4 wiederholten gestochenen Titelvignetten von G. v. d. Gouwen nach A. v. d. Werff. Prächtige, zeitgenössische Ganzledereinbände mit goldgeprägten Rückentitelschildern und Rückenornamentik. (Papier frisch, Ebde. stellenw. etw. fachmännisch ausgebessert, insgesamt sehr schöner Zustand).
Erste posthume Ausgabe! – Ein Monument der Frühaufklärung in einem schönen Zustand, mit dem gestochenen Porträt Bayles! – Bayle (1647-1706), Sohn eines hugenottischen Predigers, gilt – neben dem zehn Jahre jüngeren Fontenelle – als die zentrale Figur der französischen Frühaufklärung. Aufgrund der Hugenottenverfolgungen – mit ihrem Höhepunkt in der Aufhebung des Toleranzedikts von Nantes im Jahre 1685 durch Ludwig XIV. – ging Bayle nach Rotterdam, wo er einen Ruf als Professor der Philosophie und Geschichte annahm. Das „Dictionnaire“, zunächst in zwei Bänden erschienen, wurde vom holländischen Verleger Reinier Leers bestellt und sollte für den Verleger eine modernisierte Version von Louis Moréris „Grand Dictionnaire historique“ (zuerst 1674) ergeben, eines Namens- und Personenlexikons. Bayle schuf aber stattdessen ein Dictionnaire neuen Typs, eben das „Dictionnaire historique et critique“, wobei die kritische Sichtung des Wissens die Hauptrolle übernahm. Das dargelegte Wissen wird kritisch hinterfragt, verschiedene Standpunkte werden dargelegt und sollen die Leser zum ständigen Hinterfragen animieren. Damit wird Bayle zum „eigentlichen Schöpfer der historischen Akribie“ (Ernst Cassirer), worin sein Hauptverdienst für die Entwicklung des aufgeklärten Denkens besteht. Friedrich II. von Preußen schätzte Bayle über alle Maßen und bewahrte zahlreiche Auflagen in seiner Bibliothek auf. Bayles Lexikon, sein wichtigstes Werk, zuerst im Jahre 1697 in Rotterdam bei Leers erschienen, erlebte bis 1760 mehr als 10 Auflagen. Eine 2. Ausgabe erschien 1702, ebenfalls bei Leers in Rotterdam. – Hier mit dem gestochenen Porträt Bayles, das nur ganz wenigen Exemplaren der 3. Auflage beigebunden wurde und in den meisten Exemplaren fehlt! – Vgl. Ebert 1791; Graesse I, 314; Cioranescu 10610.
System des gemeinen deutschen Privatrechts. 3 Bde. Berlin, Weidmann’sche Buchhandlung, 1847-1855.
8vo. (I, 1847:) X, 2 Bl., 387; (II, 1853:) VIII, 554; (III, 1855:) VIII, 550 S., 1 Bl. (Druckfehler). Neue Halblederbände mit geprägten Rückentitelschildern. (kl. St. a. Tbrückseiten bzw. Tb.).
Erste Ausgabe, von großer Seltenheit. – Beseler (1809-1884), Professor an den Universitäten Basel, Rostock, Greifswald und schließlich Berlin, einflußreicher Teilnehmer an den berühmten Germanistenversammlungen in Frankfurt am Main und Lübeck, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und von 1874 bis 1881 auch Mitglied des Deutschen Reichstages, war ein vehementer Streiter für das deutsche und germanische Recht, das neben dem römischem Recht in der Prägung von Savigny seinen Stellenwert bewahren sollte. Sein Lehrbuch zum deutschen Privatrecht war das führende seiner Zeit und war in seiner Methode weitgehend von Puchta beeinflußt. In der Frage der Kollision der Rechte (Internationales Privatrecht) folgt er meist den Auffassungen von Savigny. – Eine zweite Auflage erschien erst im Jahre 1866, dann auch nur zweibändig.
Gesamtausgabe. Hrsg. von Otthein Rammstedt. 24 Bde. (= komplett). Frankfurt am Main, Suhrkamp Verlag, 1989-2015.
8vo. Zusammen 15.970 Seiten. Originale blaue Verlagsleinen mit Rückentiteln und den Schutzumschlägen. Sehr guter Zustand!
Komplettes Exemplar der Gesamtausgabe, aus der zahlreiche Bände beim Verlag vergriffen sind! – Simmel (1858-1918), der dem Neukantianismus und der Lebensphilosophie nahestand, zählt mit seiner „formalen Soziologie“, seinen kultur- und konfliktsoziologischen und kulturphilosophischen Schriften zu den Begründern der Soziologie als Wissenschaft in Deutschland.
I. Das Wesen der Materie nach Kant’s Physischer Monadologie; Abhandlungen 1882-1884; Rezensionen 1883-1901. Hrsg. von Klaus Christian Köhnke. Ffm. 1999. 527 S.
II. Aufsätze 1887 bis 1890; Über sociale Differenzierung; Die Probleme der Geschichtsphilosophie (1892). Hrsg. von Heinz-Jürgen Dahme. Ffm. 1989. 434 S.
III.-IV. Einleitung in die Moralwissenschaft. Eine Kritik der ethischen Grundbegriffe. 2 Bde. Hrsg. von Klaus Christian Köhnke. Ffm. 1989-1991. 461; 427 S.
V. Aufsätze und Abhandlungen 1894 bis 1900. Hrsg. von Heinz-Jürgen Dahme u. David P.. Frisby. Ffm. 1992. 690 S.
VI. Philosophie des Geldes. Hrsg. von David P. Frisby u. Klaus Christian Köhnke. Ffm. 1989. 787 S.
VII.-VIII. Aufsätze und Abhandlungen 1901-1908. Hrsg. von Rüdiger Kramme, Angela Rammstedt, Otthein Rammstedt, Alessandro Cavalli u. Volkhard Krech. 2 Bde. Ffm. 1993-1995. 382; 463 S.
IX. Kant; Die Probleme der Geschichtsphilosophie (Zweite Fassung 1905/1907). Hrsg. von Guy Oakes u. Kurt Röttgers. Ffm. 1997. 485 S.
X. Philosophie der Mode (1905); Die Religion (1906/1912); Kant und Goethe (1906/1916); Schopenhauer und Nietzsche (1907). Hrsg. von Michael Behr, Volkhard Krech u. Gert Schmidt. Ffm. 1995. 497 S.
XI. Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Hrsg. von Otthein Rammstedt. Ffm. 1992. 1051 S.
XII.-XIII. Aufsätze und Abhandlungen 1909-1918. Hrsg. von Rüdiger Kramme, Angela Rammstedt u. Klaus Latzel. 2 Bde. Ffm. 2000-2001. 586; 431 S.
XIV. Hauptprobleme der Philosophie; Philosophische Kultur. Hrsg. von Rüdiger Kramme u. Otthein Rammstedt. Ffm. 1996. 530 S.
XV. Goethe; Deutschlands innere Wandlung; Das Problem der historischen Zeit; […]
Die Ordnung der Wirtschaft als geschichtliche Aufgabe und rechtsschöpferische Leistung. Stuttgart, W. Kohlhammer, 1937.
8vo. XXI, 189 S. Originaler Verlagskarton. (Ordnung der Wirtschaft, hrsg. v. Franz Böhm, Walter Eucken und Hans Großmann-Doerth, 1). (einige Bleistiftanstreichungen, Ebd. berieben, sonst guter Zustand).
Erste Ausgabe. – Böhm (1895-1977) wurde nach 1945 vor allem bekannt als einer der wichtigsten Vertreter der Sozialen Marktwirtschaft und des sog. Ordoliberalismus, als dessen Mitbegründer er – neben Walter Eucken und Hans Großmann-Doerth – gilt, hervorgegangen aus der Freiburger Schule.