In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.

Sammeln ist ein Grundtrieb der menschlichen Natur und Büchersammeln eine der edelsten unter den Sammelleidenschaften


MITTEIS,L., Grundzüge und Chrestomathie der Papyruskunde. 2 Bde. Leipzig 1912

Mitteis/Wilcken, Papyruskunde. 4 Bde. Leipzig 1912

MITTEIS, L(udwig), U(lrich) WILCKEN,

Grundzüge und Chrestomathie der Papyruskunde. 2 Bde (in 4). Leipzig, Verlag von B. G. Teubner, 1912.

8vo. LXXII, 437; VII, 579; XVIII, 298; VI, 430 S. Neuerer, grüner Leinen (I,1) und zeitgenössische Halblederbände, jeweils mit gepr. Rückentiteln. Hübsches Set, trotz der abweichenden Bindung von I,1.

Grundlagen- und Standardwerk der (juristischen) Papyrologie. – Die vorliegende Arbeit, gemeinsam zusammengetragen von Mitteis (1859-1921) und Wilcken (1862-1944), war für Jahrzehnte die grundlegende Arbeit der neuen Richtung. Es taten sich der Pionier der griechisch-römischen Papyrologie (Wilcken) und der Pionier der historischen Rechtsvergleichung (Mitteis) zusammen, da für Mitteis die griechisch-ägyptischen Papyri zu den wichtigsten Quellen seiner Forschung zählten, um die volksrechtliche Lebenswirklichkeit zu verstehen, die neben und hinter den justinianischen Rechtsbüchern stand bzw. weiterbestand. – Der ältere der beiden Pioniere, Ludwig Mitteis, nicht zu verwechseln mit seinem Sohn Heinrich, der auch Rechtshistoriker war, bekleidete Lehrstühle in Prag (seit 1887), Wien (seit 1895) und Leipzig (seit 1899), wo er das Fach der antiken Rechtsgeschichte prägte und zahlreiche, überaus bedeutende Schüler hervorbrachte: es seien nur Paul Koschaker, Hans Lewald, Fritz Pringsheim, Leo Raape, Ernst Rabel, Rafael Taubenschlag und Leopold Wenger genannt. – Ulrich Wilcken studierte in Leipzig, Tübingen und Berlin die Alte Geschichte und Orientalistik, sein wichtigster akademischer Lehrer und Förderer war Theodor Mommsen. Nach seiner Habilitation im Jahre 1888 wurde er oft berufen, als ob man sich an zahlreichen Universitäten Impulse seines Genies für die eigenen Fachbereiche erhofft hätte: zunächst a.o. Professor (ab 1891 o. Professor) an der Universität Breslau (seit 1889, als Nachfolger Eduard Meyers), folgten weitere Rufe an die Universität Würzburg (1900), die Universität Halle (1903, wieder in der Nachfolge Eduard Meyers), die Universität Leipzig (1906), die Universität Bonn (1912), die Universität München (1915) und schließlich die Universität Berlin (1917, als Nachfolger Otto Hirschfelds). – Bd. I (in 2 Teilbänden) von Ulrich Wilcken (Historischer Teil: Grundzüge und Chrestomathie); Bd. II (in 2 Teilbänden) von Ludwig Mitteis (Juristischer Teil: Grundzüge und Chrestomathie).

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