PREUSCHEN,G.E.L.v., Das Recht auf das Gotteshaus Frauenalb. Karlsruhe 1772
Das Recht des Marggrävlichen Hauses Baden auf das in der Gravschaft Eberstein belegene, dem Zustande des Entscheid-Jahres entgegen, im Jahre 1631 wieder eingeführte Gotteshaus Frauenalb und dessen Zubehörungen. Mit Beilagen und Urkunden zu Bewährung des Rechtes des marggrävlichen Gesamthauses Baden überhaupt, wie auch der Baden-Durlachischen Linie insonderheit, auf das Gotteshaus Frauenalb. Num. I bis CCCXC. (sowie:) Unterthänigste Supplication und Bitte in Sachen des regierenden Herrn Markgraven zu Baden, Hochfürstlichen Durchleucht, contra Angemaßte Abbtißin, Priorin und Convent des im Jahre 1631, contra Statum anni normalis, neugestifteten Klosters zu Frauenalb. Nebst Anlagen von Num. I-XXX. Exhib. Wezlariae, d. Ian. 1772. Carlsruhe, gedruckt bey Michael Macklot, 1772.
4to. Tb. mit markgr. Wappen, 184 S., (Beilagen u. Urkunden:) 4 Faltstammtafeln, folgend die Beilagen V-CCCXC (S. 17-302), (Supplication:) Tb., 32 S., 44 S. (Beilagen), 2 Bll. (Mandatum). Schlichter zeitgenössischer Pappband. Guter Zustand!
Die ‚Juristisch-politische Deduktion‘ diente der markgräflichen Regierung dazu, dem Reichskammergericht und der kaiserlichen Instanz in Wien zu beweisen, dass die Landeshoheit und die Schirmvogtei über das Kloster Frauenalb rechtmäßig dem Haus Baden zustehen! – Im Jahr 1771 starb mit Markgraf August Georg Simpert die katholische Linie Baden-Baden aus. Gemäß einem Erbvertrag fiel die gesamte Markgrafschaft Baden-Baden (inklusive der Grafschaft Eberstein und der Schirmvogtei über das adlige Damenstift Frauenalb) an die protestantische Linie Baden-Durlach unter Markgraf Karl Friedrich. Das Kloster Frauenalb, das unter der Äbtissin Paula von Weitershausen eine zeitweise Autonomie und Blüte erlebte, wehrte sich gegen die drohende lutherische Oberhoheit und die landesherrlichen Einschränkungen durch das nun vereinte Haus Baden. Dieser Rechtsstreit wurde schließlich im Jahr 1782 zugunsten des Hauses Baden-Durlach entschieden. Nur wenige Jahrzehnte später, in den Jahren 1802/1803, wurde das Kloster im Zuge der Säkularisation aufgelöst. – Georg Ernst Ludwig von Preuschen von und zu Liebenstein (1727–1794) war Professor der Rechte in Gießen, badischer Geheimer Hofrat sowie nassauischer Regierungspräsident in Dillenburg. Kaiser Leopold II. erhob ihn 1791 in den Reichsfreiherrenstand mit dem Titel ‚von und zu Liebenstein‘. Im Jahre 1783 wurde er mit der Burg Liebenstein am Rhein beliehen. Zudem gab er den Bau des heutigen Schwedenpalais in Karlsruhe in Auftrag.
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