Bremen: GERICHTSORDNUNG der freyen Hansestadt Bremen. Bremen 1814

Bremen – GERICHTSORDNUNG

der freyen Hansestadt Bremen. Bremen, gedruckt und zu haben bey Henrich Meier, 1814.

Kl.-8vo. VI, 258 S., 6 S. (Verbesserungen und Zusätze zu der Gerichts- und Taxordnung). Zeitgenössischer Halbledereinband mit geprägtem Rückentitel und Buntpapierbezug. (Ebd. berieben., Papier stellenw. etw. stockfl.).

Die Gerichtsordnung der freyen Hansestadt Bremen von 1814 markiert einen zentralen rechtshistorischen Wendepunkt. Sie regelte den Übergang von der napoleonischen Besatzungszeit zurück zur Eigenständigkeit. Bremen war von 1810 bis 1813 Teil des französischen Kaiserreichs. Eine erste provisorische Gerichtsordnung vom 30. Juli 1814 ersetzte die französischen Gerichtsbücher. Am 1. September 1814 beschlossen Rat und Bürgerschaft die neue ordentliche Gerichts- und Taxordnung. Die neue Ordnung gliederte die Bremer Justiz in drei wesentliche Säulen auf: Das Obergericht, zuständig für höhere Instanzen. Es umfasste die beiden im Eid befindlichen Stadtquartiere. Ein Rekurs an den sitzenden Rat ersetzte die weggefallene französische Kassationsbeschwerde. Das Unterzivil- und Landgericht, geleitet von einem Senator als Stadtrichter sowie den jeweiligen regionalen Gohgräfen. Das Unterkriminalgericht. Das unter den Franzosen eingeführte Schwurgericht wurde direkt aufgehoben. Seine Aufgaben übernahm das Tribunal erster Instanz.

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