LANDSBUCH des Kantons Glarus. 3 Tle. (in 1 Band). Glarus 1861

Glarus – LANDSBUCH

des Kantons Glarus. 3 Bde. (in 1). Glarus, Schnellpressendruck von J. Vogel, 1861.

8vo. IV, 126, 1 Bl. (Verzeichniß der Beilagen), 434, 3 Bll. (Inhaltsverzeichnis), 489 S. Schlichter, zeitgenössischer Halbledereinband.

Das Landsbuch von 1861 ist das historische kantonale Gesetzbuch und amtliche Nachschlagewerk der Glarner Gesetzgebung. Historisch ist das Jahr 1861 für den Kanton Glarus untrennbar mit dem verheerenden Brand von Glarus vom Mai 1861 verbunden, bei dem fast die gesamte Stadt und auch zahlreiche Archive zerstört wurden. Die Publikation der Landsbücher in dieser Zeit dokumentiert den gesetzlichen Wiederaufbau und die Neuordnung nach dieser Katastrophe. – Tl. 1: Die civilrechtlichen Bestimmungen; Tl. 2: Die Gesetze und Verordnungen administrativer Natur; Tl. 3.: I. Die Bundes- und Kantonsverfassung nebst den organischen Gesetzen, II. Die bestehenden Konkordate mit andern eidg. Ständen, III. Tagsatzungs-beschlüsse über Linthangelegenheiten.

Bestellnummer: 31763AB

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