Schönborn, 1779: POLIZEYVERORDNUNG. Allgemeine Polizeyverordnung. Würzburg 1779
Allgemeine Polizeyverordnung für die Gräflich-Schönbornischen Unterthanen. (Hugo Damian Erwein des HRR Graf von Schönborn-Buchheim-Wolfsthal zu Wiesentheid etc.). Wirzburg, gedruckt bey Franz Ernst Nitribitt, 1779.
8vo. Tb., 114 S., 6 Bll. (Register). Schlichter, zeitgenössischer Pappband.
Die ‚Policeyverordnung‘ regelte die öffentliche Ordnung in den Herrschaftsgebieten der Grafen von Schönborn, die sich über Teile des heutigen Frankens und Hessens erstreckten. Historische Policeyordnungen waren umfassende Gesetzbücher, die tief in das gesellschaftliche Zusammenleben eingriffen. Sie dienten im Sinne der sogenannten ‚Guten Policey‘ nicht der Gefahrenabwehr im modernen Sinne, sondern der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Moral und der Regelung wirtschaftlicher Abläufe, z. B. Vorschriften zu Bettlern, zum Umgang mit ‚Gossen‘ und Vaganten sowie Regeln zur Sonntagsheiligung und Einhaltung der Sperrstunde; Regelungen zu Zünften, Preisen (Taxen für Lebensmittel und Handwerk) sowie Marktordnungen; Maßnahmen zur Brandverhütung in den oft eng bebauten Dörfern und Städten (z. B. feuerfeste Schornsteine, Rauchverbote); Regelungen zur Beweidung (etwa das Verbot von Ziegen in Wäldern, um Verbiss zu verhindern) und zum Schutz der Ernte; erste Vorgaben zur Sauberkeit auf Straßen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern etc.
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