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Sachsen, 1831: VERFASSUNGSURKUNDE des Königreichs Sachsen. Dresden 1831

Sachsen, 1831 – VERFASSUNGSURKUNDE

des Königreichs Sachsen. (Anton, König von Sachsen und Friedrich August, Herzog zu Sachsen). Dresden, zu findenin der K. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, 1831.

Kl.-8vo. 72 S., (angebunden:) Allgemeine STÄDTE-ORDNUNG für das Königreich Sachsen, mit dem dazu gehörigen Gesetze und der Verordnung vom 2ten Februar 1832. Dresden, zu finden in der Königl. Hofbuchdruckerei, 1832. 144 S. Zeitgenössischer Pappband mit Buntpapierbezug. Exzellenter Zustand!

Die Folgen des Wiener Kongresses, der für Sachsen eine Halbierung des Landes brachte, war unter anderem ein zähes Beharren der altständischen Gesellschaft. In beharrlichem Ringen um Anschluß an die konstitutionelle Bewegung erreichte die aufständische Bevölkerung den Übergang zu konstitutionellen Zuständen und brachte schließlich die Verfassung vom 4. September 1831 hervor. Darin waren neben einem Zweikammersystem auch eine Reihe von Grundrechten enthalten, festigte aber auch monarchische Vorrechte. Es war das erste umfassende Staatsgrundgesetz des Landes. Sie löste das bisherige ständische System ab und begründete in Sachsen eine konstitutionelle Monarchie, die bis zum Ende der Monarchie im Jahr 1918 galt. Die wichtigsten Eckpunkte dieser historischen Verfassung, erlassen durch König Anton und seinen Mitregenten Friedrich August II. am 4. September 1831: Einführung der Berufs- und Gewerbefreiheit, Gewährleistung von Eigentum und Freizügigkeit, Garantie der Unteilbarkeit des Königreichs Sachsen sowie die Etablierung eines ständischen Parlaments mit zwei Kammern, das aktiv an der Gesetzgebung mitwirken sollte.

Bestellnummer: 31806AB

Antiquariat: EUR 60,--