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WEISKE,J., Rechtslexikon für Juristen. 2.A. 15 Bde. Leipzig 1840-62

Weiske, Rechtslexikon für Juristen. 15 Bde. Leipzig 1840-62

WEISKE, Julius,

Rechtslexikon für Juristen aller teutschen Staaten enthaltend die gesammte Rechtswissenschaft. Redigiert von Julius Weiske, Professor in Leipzig. 1.-2. Ausgabe. 15 Bde., mit dem angeb. Repertorium in Bd. 15 (= komplett). Leipzig, Verlag von Otto Wigand, 1840-1862.

8vo. Zusammen ca. 14000 Seiten. Prächtige zeitgenössische braune Halblederbände mit goldener Rückenprägung und Buntpapierbezug. Sehr repräsentativer Zustand!

Monumentalwerk mit dem Anspruch, das gesamte juristische Wissen der damaligen Zeit, inklusive des römischen Rechts, des germanischen Rechts sowie der Partikularrechte der einzelnen deutschen Staaten vor der Reichsgründung, alphabetisch zu ordnen! – An dem von Weiske (1801-1877) herausgegebenen Rechtslexikon arbeiteten unter anderem die Rechtsgelehrten Arndts (München), Gaupp (Breslau), Heimbach (Leipzig), Maurer (München), Michaelis (Tübingen), Mittermaier (Heidelberg), Puchta (Berlin), Reyscher (Tübingen) und Wächter (Tübingen) mit. Es entstand damals erstmals ein Werk, das „die Materien des gesammten Rechtes in alphabetischer Ordnung behandelt, doch so dass die einzelnen Lehren… unter einem Artikel zusammengefasst werden. Es soll das gesammte positive, den Studienkreis der Juristen in Teutschland bildende und von denselben anzuwendende Recht umfassen“ (ADB 41, 552). Das Rechtslexikon sollte eine Lücke in der juristischen Literatur füllen und das gesammte Recht inklusive des Zivil- und Strafrechts behandeln.

Bestellnummer: 31975AB

Antiquariat: EUR 1.600,--