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GROTIUS,H., De Iure Belli ac Pacis libri tres. Ed. nova. Amsterdam 1663

Hugo Grotius - Porträt
Grotius, De Iure Belli ac Pacis libri tres. Amsterdam 1663

GROTIUS, Hugo,

De Iure Belli ac Pacis libri tres, in quibus jus Naturae & Gentium, item juris publici praecipua explicantur. Editio nova, cum annotatis auctoris, ex postrema ejus ante obitum cura multo nunc auctior. Accesserunt & annotata in epistolam Pauli ad Philemonem. Editio nova. Amstelaedami (= Amsterdam), apud Ioannem Blaeu, 1663.

8vo. Tb. in Rot-Schwarz-Druck, 11 Bll., 618 S., 23 Bll. (Index). Pergamenteinband aus alten Einbanddeckeln und neuem Pergamentrücken mit neuem Rückentitelschild. Guter Zustand!

Begründung der systematischen Völkerrechtswissenschaft! – Grotius (1583-1645) gilt als der eigentliche Begründer des modernen Natur- und Völkerrechts. Sein grundlegendes Werk, das ihn mit einem Schlag in ganz Europa berühmt gemacht hat, sind die „de iure belli ac pacis libri tres“, mit welchem erstmals ein übernationales und überkonfessionelles Völkerrecht geschaffen worden ist. Das Völkerrecht wird von Grotius aus dem natürlichen Recht begründet und ist daher als allgemeine Rechtslehre formuliert. Dieses epochale Werk ist die erste systematische Darstellung des Völkerrechts. In Deutschland wurden Ende des 17. Jahrhunderts die ersten Lehrstühle für das Naturrecht eingerichtet. Bis zum Auftreten von Pufendorf wurden Vorlesungen fast ausnahmslos mit dem Werk von Grotius bestritten, die akademischen Übungen nahmen das Werk von Grotius durch. Das ursprünglich 1625 in Paris erstveröffentlichte Werk gilt als die Geburtsstunde der systematischen Völkerrechtswissenschaft. Grotius argumentierte, dass Staaten selbst im Krieg an rechtliche und moralische Regeln gebunden sind. Berühmt ist sein Ansatz, dass das Naturrecht (Recht durch menschliche Vernunft) selbst dann gültig wäre, wenn es keinen Gott gäbe (‚etiamsi daremus non esse Deum‘). Buch 1 definiert die Konzepte von Krieg und Gerechtigkeit sowie die Frage, wer rechtmäßig Krieg führen darf. Buch 2 untersucht die konkreten Kriegsgründe (Verteidigung, Wiedererlangung von Eigentum, Bestrafung). Buch 3 regelt das Verhalten im Krieg (Kriegsrecht, Ius in bello) und wie Frieden geschlossen wird. – Nach dem Tod von Grotius (1645) wurde Amsterdam zum Hauptzentrum für den Nachdruck seiner Werke. Ausgaben aus dieser Zeit, oft verlegt von bekannten Druckhäusern wie Joan Blaeu (wie hier vorliegend) oder Johannes Janssonius, sind historisch besonders wertvoll: Ausgaben ab den 1660er Jahren enthalten in der Regel die wertvollen ‚Annotata auctoris‘ (Anmerkungen des Autors selbst aus seinem Nachlass) sowie oft zusätzliche Kommentare anderer Gelehrter. – Die angebotene Ausgabe ist wie vorliegend korrekt ohne Titelkupfer erschienen! – Vgl. Ter Meulen/D. 582.

1583: 10. April in Delft geboren

1594: Studienbeginn an der Universität Leiden

1598: Promotion zum Doktor der Rechte an der Universität Orleans

1599: Rechtsanwalt in Den Haag

1618: Verhaftung und Inhaftierung von Grotius

1621: Flucht aus der Haft nach Paris

1634: Diplomatische Dienste in Schweden

1635: bis 1645 schwedischer Gesandter in Paris

1645: Tod am 18. August in Rostock

Bestellnummer: 31978AB

Antiquariat: EUR 420,--