SENCKENBERG,H.C.v, Gedanken von dem Bürgerl. u. Staatsrecht. Ffm. 1759

Senckenberg, Gedanken vom Gebrauch des alten Staatsrechts. Frankfurt 1759
Heinrich Christian von Senckenberg - Porträt

SENCKENBERG, Heinrich Christian Freyherrn von,

Gedanken von dem jederzeit lebhaften Gebrauch des uralten deutschen burgerlichen und Staatsrechts in denen nachherigen Reichsgesetzen und Gewohnheiten; sonderlich auch bey denen Lehren von Königswahlen und Erzherzogthümern. Nach Anleitung des Schwabenspiegels und beygelegter ungedruckten Urkunden. Frankfurt am Mayn, bey Johann Gottlieb Garbe, 1759.

Kl.-8vo. Gefalt. Tafel, Tb., 5 Bll. (Vorrede), 310 S., 6 Bll. (Register u. Emendanda & addenda). Schlichter, zeitgenössischer Pappband. (Ebd. leicht berieben).

Erste Ausgabe! – Senckenberg edierte Zeit seines Lebens Rechtsquellen. In wissenschaftlich unanfechtbarer Weise publizierte er vor allem deutschrechtliche Quellen, die er für die Erforschung und Weiterentwicklung des deutschen Rechts für unverzichtbar hielt. In seinem Schaffen ist vor allem der große Einfluß von Christian Thomasius zu spüren. Durch Senckenberg erlebte die deutschrechtliche Forschung einen enormen Aufschwung. Für die vorliegende Arbeit nutzte Senckenberg vor allem den mittelalterlichen Schwabenspiegel sowie bisher ungedruckte Originalurkunden. Er argumentiert, dass das alte deutsche Gewohnheitsrecht und Staatsrecht nicht bloß tote Historie sei. Es sei direkt in die neueren Reichsgesetze eingeflossen und blieb in der Rechtspraxis des Heiligen Römischen Reiches ‚lebhaft‘ wirksam. Das Buch untersucht vor allem die rechtlichen Grundlagen von Königswahlen und die verfassungsrechtliche Rolle der Erzherzogtümer. – Senckenberg (1704-1768) studierte in Gießen die Rechtswissenschaften, wechselte dann zu Christian Thomasius an die Universität Halle und beendete schließlich seine Studien bei Mascov an der Universität Leipzig. Im Jahre 1735 wurde er an die neugegründete Universität Göttingen berufen und wechselte nach eher unglücklichem Wirken an die Universität Gießen. Anläßlich der Kaiserkrönung von Franz I. wurde er zum Reichshofrat ernannt und blieb bis zu seinem Tode Mitglied am Reichshofrat in Wien. – Vgl. Stintzing-Landsberg III 1, 247; Pütter 1454.

Bestellnummer: 32003AB

Antiquariat: EUR 160,--