MOSER,J.J., Compendium Juris Publici Germanici. 02.A. Tübingen 1735
Compendium Juris Publici moderni regni Germanici. Oder, Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs, entworffen. 2., verm. u. verbess. Aufl. Tübingen, bey Johann Georg Cotta, 1735.
Kl.-8vo. Tb. in Rot-Schwarz-Druck, 7 Bll., 798 S. Zeitgenössischer Ganzlederband mit geprägter Rückenverzierung und Rückentitelschild. (mit Anmerkungen von alter Hand im Außensteg).
Meilenstein in der Entwicklung des deutschen Staatsrechts (Jus Publicum)! – Das Werk erschien erstmals 1731 im Verlag Cotta in Tübingen und erlebte danach mehrere Neuauflagen. Moser brach mit der damals üblichen Praxis, das Reichsstaatsrecht aus abstrakten naturrechtlichen oder philosophischen Prinzipien abzuleiten. Stattdessen sammelte und systematisierte er das tatsächlich geltende Recht (Gesetze, Reichs-Grundgesetze, Verträge, Wahlkapitulationen und Gewohnheitsrecht). Anstatt abstrakte Naturrechtsphilosophie zu betreiben, sammelte und analysierte er akribisch die tatsächlichen Gesetze. Das Buch diente als präziser und empirischer Leitfaden über den realen Zustand und die Institutionen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im 18. Jahrhundert. Moser beschrieb den Staat wertneutral, so wie er tatsächlich funktionierte, ohne theologische oder utopische Ideale einzumischen.
Bestellnummer: 32008AB
Antiquariat: EUR 280,--

