STRYK,S., Tractatus de Actionibus Forensibus. Wittenberg 1725
Tractatus de Actionibus Forensibus investigandis et caute eligendis ut et de actionum praescriptione nec non de juribus et actionibus non cessibilibus. Wittenberg, impensis Haeredum Godofr. Zimmermanni, 1725.
Gr.-8vo. Tb. in Rot-Schwarz-Druck, 3 Bll., 344 S., 16 Bll. (Index), (Dissertatio de Juribus et Actionibus non cessibilibus:) 76 S., 2 Bll. – (VORGEBUNDEN:) Samuel STRYK, Introductio ad Praxin Forensem caute instituendam cum Collegio practico. – (sowie:) Collegium Practicum in Samuelis Strykii Introductionem ad Praxin Forensem caute instituendam in Academia Francofurtana auditoribus quondam propositum jam in gratiam fori studiosorum typis exscriptum cui praemissa Notitia Autorum qui de processu commentati accessit informatio judicis futuri de Dirigendo Processu. Wittenbergae, impensis Samuelis Godofredi Zimmermanni, 1733. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit Vignette, 2 Bll., 196 S. (durchschossen), 8 Bll. (Index) – (sowie:) Tb., 2 Bll., 199 S. (durchschossen), 10 Bll. (Index). Schlichter, zeitgenössischer Pergamentband. (Ebd. repariert).
Der Tractatus de Actionibus Forensibus ist eines der bekanntesten prozessrechtlichen Werke des deutschen Rechtsgelehrten Samuel Stryk (1640–1710). Es wurde erstmals 1697 in Halle (Saale) veröffentlicht und gilt als ein Meilenstein des sogenannten Usus modernus pandectarum (der zeitgenössischen Anwendung des römischen Rechts in Deutschland). Das Werk war als pragmatischer Leitfaden für Rechtsanwälte und Richter gedacht. Es half Praktikern dabei, aus der Fülle des römischen und heimischen Rechts genau die richtige Klageart (actio) für einen spezifischen rechtlichen Streitfall auszuwählen. Stryk unterteilte die Klagen systematisch, zum Beispiel in persönliche Klagen (actiones personales), vertragliche Ansprüche (actiones ex conventione) oder Klagen aus Billigkeit (ex aequitate). Dem Hauptteil waren meist Abhandlungen über die Verjährung von Klagen (de actionum praescriptione) sowie über nicht abtretbare Rechte beigefügt. – Die vorgebundene ‚Introductio ad praxin forensem caute instituendam‘ wurde erstmals 1691 veröffentlicht. Das Buch gilt als ein Meilenstein des sogenannten Usus modernus pandectarum, einer Epoche, in der das klassische römische Recht (Pandekten) mit heimischen, deutschen Rechtsgewohnheiten für die alltägliche Gerichtspraxis verknüpft wurde. Im Gegensatz zu rein theoretischen Abhandlungen der damaligen Zeit richtete sich Stryk direkt an Richter, Anwälte und Studenten. Er erklärte pragmatisch, wie Gerichtsverfahren effizient und fehlerfrei geführt werden. Das im Titel verankerte Wort ‚caute‘ (behutsam) zog sich als Leitmotiv durch das Werk. Stryk warnte Praktiker vor den formalen Fallstricken des damaligen Prozessrechts, die leicht zum Verlust eines Prozesses führen konnten. Das Werk behandelt systematisch den Ablauf von Rechtsstreitigkeiten. Dazu gehören die verschiedenen Klagearten, die ordnungsgemäße Zustellung oder Vorladung (citatio), die Verteidigungsmöglichkeiten des Beklagten oder die Methoden zur gütlichen Beilegung von Konflikten vor einem Prozess. In späteren Auflagen (z. B. 1720, 1733 oder 1753) wurde der Text häufig gemeinsam mit dem Collegium practicum herausgegeben. Dabei handelte es sich um konkrete Fallbeispiele und Übungen, die Stryk für seine Studenten an den Universitäten Frankfurt (Oder) und Halle konzipiert hatte. – Stryk (1640-1710) studierte ab 1658 in Wittenberg und Frankfurt an der Oder bei Johannes Brunnemann. Ab 1665 begann er dort seine akademische Lehrtätigkeit. Nach einem kurzen Zwischenspiel in Wittenberg folgte er im Jahre 1692 einen Ruf an die neugegründete preußische Universität zu Halle. Stryk trug zusammen mit Christian Thomasius die Hauptlast beim Aufbau der neuen Universität, die in kürzester Zeit zur bedeutendsten Universität der deutschen Aufklärung aufstieg. Stryk war aber auch ein grundsolider Jurist, der glänzende juristische Werke verfasste, die insbesondere deshalb einen solch aussergewöhnlichen Erfolg erzielten, weil sie eine Mischung aus gelehrter Jurisprudenz und rechtspraktischer Erfahrung darstellten. Er nutzte die Methode der Kautelen, wie sie Caepolla geschaffen hatte, um einen gesamten Stoff und deren Rechtsanwendung gebündelt zu zeigen. Die Schriften des berühmten Rechtsprofessor zu Halle wenden sich zwar an die akademische Zuhörerschaft, stellen aber gleichzeitig Einleitungs- und Orientierungsschriften für die Rechtspraxis dar. In Kautelen werden die wichtigen, schwierigen und strittigen Fragen der Vertragslehre erörtert, damit der Jurastudent bereits an der Universität auf die Rechtspraxis vorbereitet wird.
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