KOCH,C.F. (Hg.), Allg. Landrecht für die Preuß. Staaten. 08.A. Bln. 1884-86

Koch, Algemeines Landrecht für die preuß. Staaten. 8.A. 4 Bde. Berlin 1884-86

Preußen – KOCH, C(hristian) F(riedrich) (Hrsg.),

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten. Unter Andeutung der obsoleten oder aufgehobenen Vorschriften und Einschaltung der jüngeren noch geltenden Bestimmungen hrsg. mit Kommentar in Anmerkungen. Mit besonderer Berücksichtigung der Reichsgesetzgebung bearb. v. A. Achilles, Paul Hinschius (der das komplette Kirchenrecht kommentiert hat), R. Johow u. F. Vierhaus. 8. (= letzte) Aufl. 4 Bde. Berlin und Leipzig, Verlag von J. Guttentag (D. Collin), 1884-1886.

Gr.-8vo. (I, 1884:) VIII, 1103; (II, 1886:) VIII, 1142; (III, 1886:) VIII, 1084; (IV, 1886:) VIII, 1432 S. Schlichte, neuere Halbleinenbände mit erneuerten Rückentitelschildern.

Bester und wichtigster ALR-Kommentar im 19. Jahrhundert in letzter (postumer) Ausgabe! – Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) von 1794 ist eines der bedeutendsten Gesetzeswerke der deutschen Rechtsgeschichte. Der renommierte preußische Jurist Christian Friedrich Koch (1798–1872) hat dieses monumentale Werk im 19. Jahrhundert in einer weit verbreiteten, mehrbändigen Ausgabe neu herausgegeben und fundiert kommentiert. Das originale ALR umfasste mehr als 19.000 detaillierte Paragrafen. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war davon einiges veraltet. Koch bereitet das Werk praxisnah auf. Er ließ obsolete oder offiziell aufgehobene Vorschriften weg. Er fügte jüngere, zu seiner Zeit aktuell geltende Bestimmungen direkt in den Text ein. In ausführlichen Anmerkungen lieferte er wissenschaftliche Erläuterungen und Verweise auf die damalige Rechtsprechung. Kochs Ausgabe galt im 19. Jahrhundert als das Standardwerk für preußische Juristen, Richter und Verwaltungsbeamte. Da das ALR in weiten Teilen Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 1. Januar 1900 gültig war, blieb Kochs Kommentar über Jahrzehnte ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Auch nach seinem Tod wurde das Werk in zahlreichen Neuauflagen (z. B. durch Verleger wie J. Guttentag) fortgeführt. – Koch (1798-1872), Sohn eines mittellosen Tagelöhners aus ärmlichsten Verhältnissen stammend, schaffte als Autodidakt und über verschiedene Ausbildungswege den Sprung als Student an die Universität Berlin, wo er bis 1825 u. a. bei Savigny studierte. Nach dem Studium bekleidete er verschiedene Ämter bei Stadt- und Landgerichten, am Oberlandesgericht Breslau, schließlich als Gerichtsdirektor in Halle an der Saale und ab 1841 in Neiße, bis er 1854 in den Ruhestand trat und sich voll und ganz seiner literarischen Arbeit widmen konnte. Das vorliegende Werk entstand in Halle und Neiße und gilt als Kochs Hauptwerk. Er zählt mit vorliegendem Werk zu den bedeutendsten Vertretern der preußischen Zivilrechtswissenschaft im 19. Jahrhunderts.

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