LANGE,J.C., Die Rechtstheorie von dem Ausspielgeschäft. Erlangen 1818
Die Rechtstheorie von dem Ausspielgeschäft, dargestellt. Erlangen, bey J. J. Palm und Ernst Enke, 1818.
Kl.-8vo. VI, 222 S. Alter Halbleinen mit Buntpapierbezug und geprägtem Rückentitel. (Ebd. bestoßen, St.a.Tb.– u. Tb.-Rückseite).
Frühschrift zum Lotteriewesen! – Das Buch befasst sich mit der rechtlichen Einordnung und Theorie des sogenannten ‚Ausspielgeschäfts‘ – einem historischen Begriff für Lotterien, Glücksspiele oder Auslosungen, bei denen Gegenstände oder Geldpreise ausgespielt wurden. Im juristischen Kontext des frühen 19. Jahrhunderts fiel das Ausspielgeschäft unter das Recht der Glücksverträge (aleatorische Verträge). Es war eine Zeit, in der das staatliche Lotteriewesen und private Glücksspiele rechtlich stark debattiert und zunehmend reguliert wurden. Langes Abhandlung gilt in der Rechtsgeschichte als ein frühes systematisches Werk zur dogmatischen Erfassung dieser Verträge. Es wird in historischen Rechtsquellen oft in einem Atemzug mit anderen klassischen Schriften zum Lotterierecht genannt, z. B. Johann Heinrich Benders.
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