BAUER,A., Lehrbuch des Naturrechts. 03.A. Göttingen 1825
Lehrbuch des Naturrechts. 3., durchaus verbess. Ausgabe. Göttingen, bei Vandenhoeck und Ruprecht, 1825.
8vo. XXII, 415 S. Schlichter, zeitgenössischer Halbleinen mit Buntpapierbezug.
Anton Bauer (1772–1843), der vor allem als einer der prägenden Köpfe des deutschen Strafrechts und als Schöpfer der sogenannten ‚Warnungstheorie‘ bekannt ist, nutzte das Lehrbuch, um das Naturrecht als philosophische Grundlage des positiven Rechts systematisch darzustellen. In einer Zeit des Umbruchs zwischen der klassischen Aufklärung, dem Kantianismus und der aufkommenden Historischen Rechtsschule bildete dieses Lehrbuch ein wichtiges Fundament für die juristische Ausbildung des frühen 19. Jahrhunderts. Das rechtsphilosophische Werk erschien zuerst im Jahre 1816. Aufgrund des Erfolgs in der akademischen Lehre folgten schnell weitere, überarbeitete Editionen – darunter die zweite Auflage 1821 sowie die vorliegende wichtigste dritte Ausgabe von 1825. Im Strafrecht war Bauer zunächst Anhänger von Feuerbachs ‚Abschreckungstheorie‘, entwickelte später eine eigene strafrechtliche Theorie, die ‚Warnungstheorie‘. Diese stellte er 1827 in seinem Lehrbuch des Strafrechts vor und vertiefte sie drei Jahre später in der Schrift „Die Warnungstheorie“. – Vgl. ADB II, 139f.
Bestellnummer: 32050AB
Antiquariat: EUR 180,--

