WEBER,A.D., Reflexionen zur Beförderung Röm Rechts. Schwerin 1782

Weber, Reflexionen zur Theorie des römischen Rechts. Schwerin 1782

WEBER, Adolph Dieterich,

Reflexionen zur Beförderung einer gründlichen Theorie vom heutigen Gebrauch des römischen Rechts. Schwerin, Wismar und Bützow, in der Bödnerschen Buchhandlung, 1782.

Kl.-8vo. 106 S., 1 Bl. (Druckfehler). Schlichter, zeitgenössischer Pappband mit Buntpapierbezug. (Ebd. leicht berieben).

In den Reflexionen setzte sich Weber methodisch mit der Frage auseinander, wie das römische Recht im zeitgenössischen Gerichtsalltag sinnvoll angewendet werden kann. Es ging ihm darum, die Brücke zwischen akademischer Theorie (der gelehrten römischen Rechtswissenschaft) und der forensischen Praxis (dem täglichen Gebrauch vor Gericht) wissenschaftlich zu begründen. Die Schrift entstand in der Epoche der Aufklärung und des Usus modernus pandectarum (des ‚modernen Gebrauchs der Pandekten‘). Zu dieser Zeit war das römische Recht nicht mehr in seiner antiken Reinform gültig, sondern bildete, stark angepasst an die zeitgenössischen Bedürfnisse und vermischt mit einheimischen deutschen Rechtsquellen, das sogenannte Gemeine Recht. – Weber war einer der bedeutendsten Zivilrechtler seiner Zeit, dessen Werke eine umfassende Kenntnis sowohl des römischen als auch des deutschen Rechts sowie der Rechtspraxis ausweisen. Seine Werke kennzeichnen den Schnittpunkt zwischen dem älteren Zivilrechts des 18. Jahrhunderts und der Pandektistik. „W. gehört zu den civilistisch höchst begabten Juristen unserer ganzen Rechtsentwicklung, ausgerüstet wie er war mit scharfem Blick für die Bedürfnisse der Praxis, mit ausgedehnten Kenntnissen über den ganzen Quellenkreis des Römischen und des deutschen Rechts, ja selbst schon mit Verständniß für die constructiven Aufgaben der Theorie. Seine Monographien sind die ersten, welche statt einen beliebigen Stoff etwas ausführlicher zu behandeln, sich ihr Thema mit Bewußtsein deshalb aussuchen, weil sie für dasselbe eine neue Gesammtauffassung grundlegend entwickeln und allseitig durchführen wollen“ (Ernst Landsberg, in: ADB, 41, S. 279-281). Weber (1753-1817) studierte in Jena und Rostock, wurde 1784 a. o. und 1786 ordentlicher Professor der Rechte in Kiel, bevor er 1791 einen Ruf an seine Heimatuniversität Rostock annahm.

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