ZIPFFELL,H., Tractatus von Wechsel-Brieffen. Frankfurt/Leipzig 1701
Tractatus von Wechsel-Brieffen und dero Usancen, Wie solche in denen vornehmsten Handels-Plätzen in Teutschland, Römischen, auch andern Königreichen und Provincien gebräuchlich, Vollkommener Kauffmanns-Complementariat und Jüdischer Handels-Frau sonderbahrer Obligation sonst Schedaroth oder Staars genannt, nebenst etlichen hundert darinnen befindlichen Wechsel- und Handels-Fragen insonderheit ob eines Menschen Seele vor Schuld verpfändet, und auff was Art die Execution in selbige volstrecket werden möge, zustammt denen darzu gehörigen vollständigen Registern. Franckfurt und Leipzig, in Verlegung Jacobus Gerdesius, 1701.
Gr.-8vo. Titelkupfer (Porträt des Autors), Tb. in Rot-Schwarz-Druck, 22 Bll., 772 S., 26 Bll. (Index). Zeitgenössischer Pergamentband mit geprägtem Rückentitelschild und schönem Rotschnitt. (schwacher St.a.T., sehr guter Zustand).
Frühe Arbeit zum Wechselrecht und den Handelsbräuchen (Usancen)! – Das Werk beschreibt, wie Wechselbriefe in den wichtigsten Handelsplätzen Deutschlands, des Römischen Reiches sowie in anderen europäischen Königreichen und Provinzen genutzt wurden. Neben den rechtlichen Grundlagen behandelt es das ‚vollkommene Kaufmanns-Complementariat‘ (kaufmännische Abläufe). Der lange barocke Originaltitel verrät, dass auch hochspezifische Rechtsfragen der Epoche erörtert werden. Dazu gehören die Verpflichtungen jüdischer Handelsfrauen (Schedaroth oder Staars genannt) sowie kuriose theologische und rechtliche Fragen, wie etwa die Untersuchung, ‚ob eines Menschen Seele vor Schuld verpfändet‘ werden könne. – Heinrich Zipffell wirkte unter anderem als brandenburgischer Rat des Landgerichts in der Niederlausitz sowie als ordentlicher Advokat am Kurfürstlich-Sächsischen Konsistorium.
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