In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.

Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.


FLAßHOFF,F., Die Beweislastverteilung bei der Organhaftung. Tübingen 2022.

Umschlag

FLAßHOFF, Fabian Eike,

Die Beweislastverteilung bei der Organhaftung. Zur Reichweite der Beweislastregel § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG und der Business Judgment Rule als „presumption“ deutscher Bauart. 1. Aufl. Tübingen, Mohr Siebeck, 2022.

XXI, 522 S. Fadenbindung. (Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht). ISBN 9783161606885.

Nimmt eine Gesellschaft ihre Manager wegen Pflichtverletzung in die Haftung, müssen diese nach § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG den Entlastungsbeweis führen. Nach herrschender Meinung erfasst das nicht nur das Verschulden, sondern auch die Pflichtwidrigkeit. Die Betroffenen stellt dies in der Praxis vor erhebliche Schwierigkeiten. Rechtspolitisch wird deshalb die Streichung der Beweislastregel gefordert. Fabian Eike Flaßhoff zeigt, dass ein solcher Schritt nicht notwendig ist, da das herrschende Verständnis auf einem historischen „Übersetzungsfehler“ beruht und sich der Entlastungsbeweis bereits nach geltendem Recht auf das Verschulden beschränkt. Unter solchermaßen geänderten Vorzeichen erscheint auch die Business Judgment Rule in einem neuen Licht. Als Vermutungsregel verstanden, gewinnt § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG als sicherer Hafen deutlich an Bedeutung.

Bestellnummer: 952VB

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