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Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.


GIERKE,O.v., Das deutsche Genossenschaftsrecht. 4 Bde. Berlin 1868-1913.

Gierke, Das deutsche Genossenschaftsrecht. 4 Bde. Berlin 1868-1913

GIERKE, Otto von,

Das deutsche Genossenschaftsrecht. 4 Bde. Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1868-1913.

8vo. (1:) XXXIV, 1111; (2:) LVI, 976; (3:) LII, 866; (4:) LIV, 567 S. Set mit neuen, prächtigen rot-braunen Halblederbänden im Stil der Zeit. (Bde. 1 u. 2 mit St.a.Tbrückseiten, Bd. 4 als REPRINT mit erneuertem Titelblatt).

Hübsches Exemplar, aufgrund der Seltenheit vom Voreigentümer aus verschiedenen Provinienzen zusammengestellt: Planitz, Kuttner und Fritz Rittner. Einbände wahrscheinlich vom berühmten Buchbinder Halbach im Taunus. Bd. 4 als Reprint mit wiederum erneuertem Titelblatt. – Gierke (1841-1921) war die überragende Gelehrtengestalt innerhalb der Wissenschaft vom Deutschen Recht um die Jahrhundertwende, der auch erheblichen Einfluss auf die endgültige Gestalt des BGB genommen hat. Auf mehr als dreieinhalbtausend Seiten entwickelte Otto von Gierke ein monumentales Werk zur Genossenschaft, das zugleich auch eine nicht zu überbietende Dogmengeschichte der Körperschaft darstellt. Das Werk ist Teil der großen europäischen Kultur der Rechtsliteratur.

1: Rechtsgeschichte der deutschen Genossenschaft. 1868.

2: Geschichte des deutschen Körperschaftsbegriffs. 1873.

3: Die Staats- und Korporationslehre des Altertums und des Mittelalters und ihre Aufnahme in Deutschland. 1881.

4: Die Staats- und Korporationslehre der Neuzeit. 1913. (hier in der Reprintausgabe).

Der erste Band des Genossenschaftsrechts war bereits Gegenstand der Habilitation, die Gierke bei Georg Beseler (1809-1888) anfertigte und dem er auch das Werk widmete. Noch als Privatdozent in Berlin edierte Gierke den erste Band. Die Bände zwei und drei erschienen während seiner Professur in Breslau, wohin er im Jahre 1871 berufen worden war. Gierke arbeitete bereits am vierten Band, als er 1884 einen Ruf nach Heidelberg und 1887 schließlich den Ruf nach Berlin annahm. Sein Kampf gegen das für ihn zu romanistische Bürgerliche Gesetzbuch und seine daraus folgende Arbeit an der Gesamtdarstellung des deutschen Privatrechts, das 1895, 1905 und schließlich 1917 erschien, unterbrachen die Fortsetzungsarbeiten am Genossenschaftsrecht. Als die drei ersten Bände seines Genossenschaftsrechts vergriffen waren, bedrängte ihn der Verleger Weidmann, nun endlich auch den vierten Band – obwohl unvollendet – zu publizieren, um das ganze Werk vierbändig anbieten und vermarkten zu können.

Bestellnummer: 21509AB

Antiquariat: EUR 700,-- 


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