MYNSINGER von Frundeck,J., Apotelesma. Helmstedt 1589
Apotelesma, hoc est, Corpus perfectum scholiorum, ad Institutiones Iustinianeas pertinentium, sam postremò, sed multò selicius, quam antea renatum, & à mendis propemodum infinitis, quae in prioribus editionibus resederant, ipsiusmet autoris magno studio quàm accuratissimè vindicatum, multoq; auctius redditum, modisq; omnibus absolutum. Acceßit etium huic nouißimae editioni paßim jus nouißimum, tam ex Nouellis constitutionibus, … Arnoldi de REYGER. Cum Indice quadrigemino. Helmstadii (= Helmstedt), ex Officina Iacobus Lucius, impensis Ludolphi Brandesii senioris, 1589.
Fol. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit Vignette u. Holzschnitt-Porträt des Autors auf Tb.-Rückseite, 13 Bll. (letztes Bl. mit Wappen der Mynsinger von Frundecks), 704 S., 31 Bll. (Index) mit Schlußvignette, 1 Bl. mit großem Druckersignet. Zeitgenössischer Halbschweinslederband, auf 5 Bünden geheftet. (vorderer Vorsatz erneuert, Tb. ausgebessert u. mit Stempel, Papier stellenw. stockfl.).
Institutionenkommentar. – Mynsinger von Frundeck (1514-1588) studierte in Freiburg im Breisgau, wohin er aufgrund der Empfehlung des berühmten Ulrich Zasius ging. Mit Zasius stand er bis zu dessen Tode am 25. November 1535 in sehr enger, ja freundschaftlicher Beziehung. Mynsinger war ein jugendlich-frecher Doktor der Jurisprudenz, der immer wieder mit den altehrwürdigen Traditionen der Juristenfakultäten in Konflikt geriet. Bereits im Jahre 1536 erwarb er sich die Erlaubnis, über die Institutionen Vorlesungen zu halten. Jedoch immer wieder legte er sich mit der altehrwürdigen Alma Mater an und bekam mehrfach einen Verweis wegen seines Verstoßes gegen die Kleiderordnung oder gegen das Verbot des Degentragens. Nachdem sich der erste jugendliche Sturm gelegt hatte und nach heftiger Intervention seines Vaters erhielt er 1543 die Professur für den Codex. Im Jahre 1548 ging Mynsinger aus Freiburg weg und wurde Beisitzer am Reichskammergericht. Im Jahre 1576 erhielt er einen Ruf an die neugegründete Universität Helmstedt. Dies erklärt eine Reihe von Druckausgaben aus Helmstedt. – Sein Institutionenkommentar stammt in seiner Grundstruktur aus der Freiburger Zeit, später wurde er laufend ergänzt und überarbeitet. Zu weiteren Ausgaben vgl. Coing, Handbuch II,1, 526: weitere Editionen Basel 1555, 1569, 1576, 1584; Helmstedt 1559; 1576, 1580, 1588; Venedig 1606; Wittenberg 1618.
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