Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.

Ich selbst bin als Händler zudem stets auf der Suche nach geeigneten Büchern und Bibliotheken aus dem genannten Themenspektrum.


MOHL,R.v., Das Staatsrecht des Königreiches Württemberg. 2 Bde. Tüb. 1829-31.

MOHL, Das Staatsrecht Württembergs. 2 Bde. Tübingen 1829/31
Robert von Mohl, Porträt

MOHL, Robert von,

Das Staatsrecht des Königreiches Württemberg. 2 Bde. Tübingen, Laupp, 1829-1831.

8vo. XVI, 693 S., 1 Bl.; XIV, 1007 S. Zeitgenössische Pappbände mit erneuerten Rückentitelschildern. Frischer Zustand!

Erste Ausgabe. – „Das erste große selbständige Werk Mohls, womit er bis auf unsere Tage der Bearbeitung eines positiven deutschen Landesstaatsrechts Muster und Vorbild gegeben hat“ (ADB). 1. Das Verfassungsrecht, 2. Das Verwaltungsrecht. – Mohl (1799-1875), der bereits 1825 Prof. der Staatswissenschaften in Tübingen wurde, kam wegen eines oppossitionellen Aufrufs mit dem Ministerium Schlayer in Konflikt, wurde seiner Professur enthoben und als Regierungsrat nach Ulm strafversetzt. Mohl quittierte den Dienst, wurde aber 1847 auf Vermittlung von Nebenius Prof. in Heidelberg. Mohl, der mehrere Ämter bekleidete, war ab 1861 auch Gesandter Badens beim Bundestag. Der Vorkämpfer des süddeutschen Liberalismus, zunächst grossdeutsch gesinnt, wurde später zum Verfechter einer bundesstaatlichen Einigung unter preußischer Führung.

Bestellnummer: 21510AB

Antiquariat: EUR 600,-- 


ZVAB AbeBooks AVKB-Edition Wissenschaftsgeschichte Antiquariat und Verlag Klaus Breinlich Webshop

In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.