LEWIS,W., Das deutsche Seerecht. 2 Bde. in 1. Leipzig 1877-78
Das deutsche Seerecht. Ein Kommentar zum V. Buch des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs. 2 Bde. (in 1 gebunden). Leipzig, Verlag von Duncker & Humblot, 1877-1878.
8vo. VII, 336; 2 Bll., 421 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Rückentitelprägung und Buntpapierbezug. (Ebd. etw. berieben u. bestoßen).
Erste Ausgabe des seltenen und bedeutenden Kommentars! – Die Handelsrechtskommentare sparen i. d. R. das Seerecht aus, dessen spezielle Regelungen im fünften Buch des Handelsgesetzbuches verfasst sind (§§ 476ff.) und nur die Schifffahrt betreffen, deren involvierte Personen (Reeder, Kapitän, Besatzung usw.), die verschiedenen Beförderungsverträge (Seefrachtverträge, Reisefracht- und Personenbeförderungsverträge), Schiffsüberlassungsverträge, Schiffsnotlagen (Zusammenstöße, Havarien, Schiffsbergungen), Schiffsgläubiger sowie Bestimmungen zur Verjährung, allgemeine Haftungsbeschränkungen und Verfahrensvorschrifen. Eine Reform des Seerechts, das weitgehend noch aus dem 19. Jahrhundert, also der Zeit der Segelschifffahrt stammt, wurde 2004 auf den Weg gebracht und mündete in einem Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts, das im April 2013 in Kraft trat. Insofern konnte der Kommentar von Lewis lange Zeit eine gewisse Aktualität für sich beanspruchen.
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